Seite 1 von 1

Vertrag für nachträgliche Reparatur (Hausverkauf)

Verfasst: 11.09.2024, 13:04
von Supercat
Guten Tag,

Zur Sachlage:
Ich habe letztes Jahr ein Haus verkauft.
Der Käufer ist an mich herangetreten das eine technische Einrichtung des Hauses nicht sauber installiert ist und dies behoben haben möchte.
Die technische Einrichtung wurde von mir selbst eingebaut, er konnte mir glaubhaft darlegen das diese von mir nicht fachgerecht installiert wurde und etwas nachgebessert werden muss.
Ich habe mich kulanterweise jetzt bereit erklärt die Kosten(ca 1500€) zu übernehmen.

Um das Ganze nachvollziehbar zu machen möchte ich einen Vertrag aufsetzten der beschreibt das ich diese Summe meiner seits bezahlt wurde und was von seiner Seite damit gemacht wird.

Sollte so ein Vertrag notariell oder über den Rechtsanwalt aufgesetzt werden, oder reicht ein schriftlich unterschriebenes Dokument unserer Seite aus?

Danke und LG Michael

Re: Vertrag für nachträgliche Reparatur (Hausverkauf)

Verfasst: 11.09.2024, 13:44
von alles2
Wird alles fein säuberlich dokumentiert, ist es unter normalen Umständen als Beweismittel ausreichend aussagekräftig, wenn Ihr es unter Euch ausmacht. Ein Jurist könnte dahingehend hilfreich sein, als etwaige Eventualitäten aufgenommen werden würden.