Rückfahrkamera-Einbau abgesagt trotzdem soll ich das Gerät bezahlen

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Medelmo
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Rückfahrkamera-Einbau abgesagt trotzdem soll ich das Gerät bezahlen

Beitrag von Medelmo » 06.09.2024, 19:39

Hallo,

Ich habe am 20. März 2024 bei einem Autohändler nach einem Angebot für Rückfahrkamera-Einbau für mein Fahrzeug gefragt und dann telefonisch einen Termin für den Einbau festlegen. Dieser wurde von denen wegen Abwesenheit des Meisters abgesagt und einen anderen für den 15.05.2024 ausgemacht, diesen habe abgesagt, da ich anders entschieden habe, und ihnen eine Email geschrieben und verlangt, dass der Einbau abgesagt wird.
Am 22.08.2024 habe ich eine Mahnung zur Zahlung der Rückfahrkamera, mit der Begründung, weil sie diese gekauft haben und der Einbau abgesagt wurde.
Am 22.08.2024 habe ich ihnen eine Email geschrieben, und gefragt soll ich diese Kamera bezahlen und übernehmen soll, obwohl ich das Angebot abgesagt habe, und habe einen Vorschlag gegeben, dass wenn sie ein vernünftiges und günstiges Angebot machen, kann ich mir das überlegen. Leider habe ich keine Rückmeldung dazu erhalten, sondern am 06.09.2024 eine zweite Mahnung, und dass sie gerichtlich vorgehen werden, falls nicht bezahlt. Am selben Tag habe ich die vorherige Email weitergeleitet und hinzugefügt dass ich noch keine Antwort von denen bekomme habe und dass sie sie zuerst beantworten sollten.
Meine Frage ist: haben sie recht, dass ich dieser Rückfahrkamera bezahlen soll? Und wenn ich das nicht tue, welche sind die Folgen? Was soll ich jetzt machen?

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen



alles2
Beiträge: 3611
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Rückfahrkamera-Einbau abgesagt trotzdem soll ich das Gerät bezahlen

Beitrag von alles2 » 06.09.2024, 22:41

Das ist alles noch zu unpräzise und man müsste die AGB des Händlers überprüfen. Es werden manches Mal Verdienstausfallgebühren verlangt, wenn die Terminabsage erst nach 24 Stunden erfolgt. Ist ein Termin mit einer Teilebestellung verbunden und geschieht nach einiger Zeit nichts, wird das zugekaufte Produkt üblicherweise retourniert. Die Unkosten können dabei durch Stornogebühren beglichen werden. Daher wäre die Frage:

Welcher Termin für den Einbau wurde ursprünglich vereinbart?
Wie viele Tage vorher wurde es von der Werkstatt abgesagt und wie wurdest Du darüber verständigt?
Hattest Du den zweiten Termin am Anfang noch zugestimmt und wann hattest Du den Termin abgesagt?
Warum kann der Händler die Kamera nicht mehr an den Lieferanten retournieren?

Der Händler muss nicht auf Dein Anliegen eingehen, wenn Du den Preis runterdrücken willst, weil er sich auf das vorvertragliche Schuldverhältnis berufen darf. Kann die Bestellung der Kamera nicht rückgängig gemacht werden und wurde es bereits bezahlt, könnte dem Händler durch schuldhaftes Verhalten des Vertragspartners ein Schaden entstanden sein, dessen Kosten unter Umständen gegen den Kunden geltend gemacht werden können. Wird nicht bezahlt, könnte irgendwann der Gerichtsvollzieher vor der Türe stehen oder es wird vorher ein Anwalt oder Inkassobüro eingeschaltet, was alles mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre. Hier mal eine grobe Orientierung, wie es ausarten könnte (siehe die dort angehängten Bilder bzw. den Text auf weißem Hintergrund):

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=5&t=15240
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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