Notarkosten

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

Notarkosten

Beitrag von JUSLINE » 25.05.2003, 21:27

Wir wollten ein Haus kaufen,die Verk.haben den Notar ausgesucht.Es wurde ein Kaufvertrag erstellt.Es kam nicht zum Kauf .Was kann der Notar berechnen???

Danke




Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Notarkosten

Beitrag von JUSLINE » 26.05.2003, 08:39

> Wir wollten ein Haus kaufen,die Verk.haben den Notar ausgesucht.Es wurde ein Kaufvertrag erstellt.Es kam nicht zum Kauf .Was kann der Notar berechnen???



Die Gebühren eines Notars berechnen sich nach dem Notariatstarifgesetz (NTG).



Gem. § 12 NTG sind der Auftraggeber und alle am notariell errichteten, beurkundeten oder beglaubigten Geschäft beteiligten Personen zur ungeteilten Hand zahlungspflichtig. Bei einem Nichtzustandekommen des Vertrages, welches nicht in Ihrem Verschulden lag, kann ich mir - in der Praxis - verschiedene Möglichkeiten vorstellen: ZB auch diejenige, dass Sie keine Honorarnote erhalten werden. Falls das aber doch der Fall sein sollte, dann empfiehlt sich - vorausgesetzt, dass Sie nicht (alleinig) schuld am letztlichen Nichtzustandekommen des Vertrages hatten, eine nähere Rechtsberatung, zB bei der zuständigen Kammer. Es könnte sein, dass Sie, selbst wenn Sie Notariatskosten an den Notar zahlen müssen, einen Ersatzanspruch gegenüber den Verkäufern haben.



Auskunft über die gerechtfertigte Höhe der Gebühren erhalten Sie bei der Österreichischen Notariatskammer



http://www.notar.or.at

01 402 45 09

email: kammer@notar.or.at



bzw. bei den jeweiligen Länderkammern. Es sind schriftliche Anfragen möglich bzw. eine kostenlose Erste Rechtsauskunft, in deren Rahmen auch Tariffragen erörtert werden können.



Für die Erstellung eines Kaufvertrages ist Wertgebühr nach § 18 NTG zu entrichten, Bemessungsgrundlage ist der "Wert des Gegenstandes", der Liegenschaft, um die es geht, ohne Abzug von Schulden, Barauslagen und Gebühren (§ 5 NTG). Weitere Leistungen werden extra entlohnt (zB Erstellung von Vollmachten, Kopien,..)



mfg, MA






Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 22 Gäste