Dürfen Rechtsanwälte bzw. Inkasso Firmen Pfänden?

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gerry95
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Dürfen Rechtsanwälte bzw. Inkasso Firmen Pfänden?

Beitrag von gerry95 » 27.08.2024, 15:12

Hab da schon länger einen Streit mit einer Online Firma. Und nun ein Schreiben eines Anwalts bekommen Wörtlich: Es steht der Jährliche gerichtliche Exekutionsvollzug an. Zum nächsten Pfändungstermin müssen wir einen Aufsperrdienst beziehen, was natürlich für uns mit weiterem Aufwand und für sie mit weiteren Kosten ca. 200€ verbunden ist.

Nur so ne Frage der Rechtsanwalt darf doch gar nicht in meine Wohnung? Geschweigeden die Tür aufschließen lassen oder? Das darf nur der Gerichtsvollzieher und der kommt eh halbjährlich.

Ist das so ein Einschüchterungsschreiben?



MG
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Re: Dürfen Rechtsanwälte bzw. Inkasso Firmen Pfänden?

Beitrag von MG » 27.08.2024, 17:32

Das ist in dem Schreiben auch gemeint.

Damit der Gerichtsvollzieher (und damit in weiterer Folge auch der Vertreter der betreibenden Partei) Zutritt zur Wohnung erhält, wird - wenn Sie nicht freiwillig den Zutritt ermöglichen - ein Schlosser beigezogen, der das Schloss gewaltsam öffnet. Es wäre daher klüger (und billiger...) , wenn Sie sich mit dem Gerichtsvollzieher einen Termin vereinbaren (und den dann auch einhalten).
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

gerry95
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Re: Dürfen Rechtsanwälte bzw. Inkasso Firmen Pfänden?

Beitrag von gerry95 » 27.08.2024, 18:52

MG hat geschrieben:
27.08.2024, 17:32
Das ist in dem Schreiben auch gemeint.

Damit der Gerichtsvollzieher (und damit in weiterer Folge auch der Vertreter der betreibenden Partei) Zutritt zur Wohnung erhält, wird - wenn Sie nicht freiwillig den Zutritt ermöglichen - ein Schlosser beigezogen, der das Schloss gewaltsam öffnet. Es wäre daher klüger (und billiger...) , wenn Sie sich mit dem Gerichtsvollzieher einen Termin vereinbaren (und den dann auch einhalten).
Der Gerichtsvollzieher wird ja anrufen war bis jetzt immer so. Der Vertreter darf doch nicht in meine Wohnung. Der einzige der rein darf ist der Gerichtsvollzieher, oder sehe ich das Falsch?

alles2
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Re: Dürfen Rechtsanwälte bzw. Inkasso-Firmen pfänden?

Beitrag von alles2 » 28.08.2024, 02:35

Es ist kein Wort davon, dass der Gläubiger-Vertreter in die Wohnung will. Er bezieht sich auf § 26a Abs.2 und 3 EO (Exekutionsordnung), wonach der Gerichtsvollzieher für das Öffnen verschlossener Türen einen Kostenvorschuss möchte oder vom Gläubiger ein Fachpersonal für die Türöffnung bereitgestellt wird, weil die Kosten dafür vorerst von ihm zu tragen wären.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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