Fruchtgenussrecht

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Fruchtgenussrecht

Beitrag von JUSLINE » 21.05.2003, 07:22

Wir hätten da mal eine Frage:

Bei der Scheidung meiner Eltern wurde das Haus den beiden Kindern überschrieben. Jedoch hat mein Vater ein lebenslanges Fruchtgenussrecht, darf das Haus jedoch nicht veräußern oder belasten.

Mittlerweile hat er eine neue Frau und wohnt bereits bei ihr und ist auch dort gemeldet (Hauptwohnsitz).

Die Frage stellt sich jetzt ob er weiterhin dieses Fruchtgenussrecht behält oder verliert er es irgendwann?!




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RE: Fruchtgenussrecht

Beitrag von JUSLINE » 21.05.2003, 13:36

Er behält es, außer er verzichtet darauf und stimmt in der gültigen Form zu, dass sein Fruchtgenussrecht an der Liegenschaft gelöscht wird.

Mfg, MA.


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