Dieselskandal Klage
Verfasst: 20.08.2024, 10:07
Hallo liebe Community!
Ich habe folgendes Problem:
Ihr habt wahrscheinlich alle mittlerweile vom Diesel-Skandal gehört. Ich habe auf Empfehlung von einem Freund einen bekannten Anwalt kontaktiert und ihn daraufhin beauftragt (über die Rechtsschutzversicherung.) Leider wurde ich nicht genug darüber aufgeklärt welche die 2 Möglichkeiten sind gegen den Autohersteller vorzugehen. Die erste Möglichkeit wäre gewesen: von der Rechtsschutzversicherung einen kleinen Beitrag direkt zu bekommen und nicht vor Gericht zu gehen. Die zweite mögliche Lösung wäre den Autohersteller anzuklagen. (Auf Empfehlung der Sekretärin vom Anwalt habe ich diese genommen.) Nun zum Problem. Ich habe jetzt eine Ladung zu einem Gericht bekommen nicht in meiner Nähe, sondern 5h entfernt von mir, wo ich das Auto damals gekauft habe. Daraufhin habe ich den Anwalt nochmal angerufen, wo dann die "nette" Sekretärin abgehoben hat. Ich wollte meine Klage zurückziehen. Diese meinte es gibt keine Möglichkeit das zu machen und sie weiss ich auch nicht wieso ich zu diesem Gericht 5h entfernt von mir muss. Sie fragt mal nach ob es über Zoom geht. Bisher noch keine Rückmeldung.
Jetzt zu meiner Frage: Kann man die Klage zurückziehen wenn man schon eine Ladung bekommen hat? Bevor man eine mündliche Verhandlung gemacht hat wäre das doch normal möglich? Wenn ja, kann mir wer den Paragrafen sagen wo das steht?
Danke!
LG Brian!
Ich habe folgendes Problem:
Ihr habt wahrscheinlich alle mittlerweile vom Diesel-Skandal gehört. Ich habe auf Empfehlung von einem Freund einen bekannten Anwalt kontaktiert und ihn daraufhin beauftragt (über die Rechtsschutzversicherung.) Leider wurde ich nicht genug darüber aufgeklärt welche die 2 Möglichkeiten sind gegen den Autohersteller vorzugehen. Die erste Möglichkeit wäre gewesen: von der Rechtsschutzversicherung einen kleinen Beitrag direkt zu bekommen und nicht vor Gericht zu gehen. Die zweite mögliche Lösung wäre den Autohersteller anzuklagen. (Auf Empfehlung der Sekretärin vom Anwalt habe ich diese genommen.) Nun zum Problem. Ich habe jetzt eine Ladung zu einem Gericht bekommen nicht in meiner Nähe, sondern 5h entfernt von mir, wo ich das Auto damals gekauft habe. Daraufhin habe ich den Anwalt nochmal angerufen, wo dann die "nette" Sekretärin abgehoben hat. Ich wollte meine Klage zurückziehen. Diese meinte es gibt keine Möglichkeit das zu machen und sie weiss ich auch nicht wieso ich zu diesem Gericht 5h entfernt von mir muss. Sie fragt mal nach ob es über Zoom geht. Bisher noch keine Rückmeldung.
Jetzt zu meiner Frage: Kann man die Klage zurückziehen wenn man schon eine Ladung bekommen hat? Bevor man eine mündliche Verhandlung gemacht hat wäre das doch normal möglich? Wenn ja, kann mir wer den Paragrafen sagen wo das steht?
Danke!
LG Brian!