Dieselskandal Klage

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bri21024
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Dieselskandal Klage

Beitrag von bri21024 » 20.08.2024, 10:07

Hallo liebe Community!

Ich habe folgendes Problem:

Ihr habt wahrscheinlich alle mittlerweile vom Diesel-Skandal gehört. Ich habe auf Empfehlung von einem Freund einen bekannten Anwalt kontaktiert und ihn daraufhin beauftragt (über die Rechtsschutzversicherung.) Leider wurde ich nicht genug darüber aufgeklärt welche die 2 Möglichkeiten sind gegen den Autohersteller vorzugehen. Die erste Möglichkeit wäre gewesen: von der Rechtsschutzversicherung einen kleinen Beitrag direkt zu bekommen und nicht vor Gericht zu gehen. Die zweite mögliche Lösung wäre den Autohersteller anzuklagen. (Auf Empfehlung der Sekretärin vom Anwalt habe ich diese genommen.) Nun zum Problem. Ich habe jetzt eine Ladung zu einem Gericht bekommen nicht in meiner Nähe, sondern 5h entfernt von mir, wo ich das Auto damals gekauft habe. Daraufhin habe ich den Anwalt nochmal angerufen, wo dann die "nette" Sekretärin abgehoben hat. Ich wollte meine Klage zurückziehen. Diese meinte es gibt keine Möglichkeit das zu machen und sie weiss ich auch nicht wieso ich zu diesem Gericht 5h entfernt von mir muss. Sie fragt mal nach ob es über Zoom geht. Bisher noch keine Rückmeldung.

Jetzt zu meiner Frage: Kann man die Klage zurückziehen wenn man schon eine Ladung bekommen hat? Bevor man eine mündliche Verhandlung gemacht hat wäre das doch normal möglich? Wenn ja, kann mir wer den Paragrafen sagen wo das steht?

Danke!
LG Brian!



alles2
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Re: Dieselskandal Klage

Beitrag von alles2 » 22.08.2024, 00:07

Entsprechend § 237 Abs.1 ZPO kann die Zurücknahme der Klage bis zum Schluss der mündlichen Streitverhandlung erklärt werden. Eine Videokonferenz via Zoom bzw. die Verwendung geeigneter technischer Kommunikationsmittel zur Wort- und Bildübertragung statt der persönlichen Anwesenheit einer Partei an einer anberaumten Tagsatzung kann nach § 132a Abs.1 ZPO bei Gericht angeregt werden. Der Richter könnte dem aus prozessökonomischen oder bei besonderen Gründen folgen (§ 277 ZPO).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

bri21024
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Re: Dieselskandal Klage

Beitrag von bri21024 » 26.08.2024, 11:39

Super danke!

MG
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Re: Dieselskandal Klage

Beitrag von MG » 27.08.2024, 17:39

Die Zurückziehung der Klage hat aber (im Regelfall) zur Folge, dass Sie die Kosten tragen müssen!
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

alles2
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Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Abgasskandal Klage

Beitrag von alles2 » 28.08.2024, 10:31

Wahrscheinlich muss man bei einer Klagerücknahme für die Prozesskosten (§ 40 bis 62 ZPO) nicht ins eigene Börserl greifen, wenn es über den Rechtsschutz lief, schätze ich mal.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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