Einbringung e.U. in Gmbh EInzelrechtsnachfolge?

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markus01
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Einbringung e.U. in Gmbh EInzelrechtsnachfolge?

Beitrag von markus01 » 19.08.2024, 13:41

"Eine formwechselnde Umwandlung von Einzelunternehmen in GmbH ist gesetzlich nicht vorgesehen. Das heißt, es müssen andere Wege gefunden werden. Der übliche Weg ist, die GmbH als Sacheinlage in die GmbH einzubringen.

Dazu gibt es die Möglichkeit einer „Sachgründung“. Bei dieser wird die GmbH neu gegründet und das Stammkapital durch die Sacheinlage des Unternehmens aufgebracht.

Eine zweite Variante besteht darin, die GmbH zunächst bar zu gründen. Dafür muss das Stammkapital mindestens zur Hälfte bar einbezahlt werden. Erst in einem zweiten Schritt wird dann das Unternehmen in die bereits existierende GmbH eingebracht. Man spricht in diesem Fall von einer Einbringung."

Die Frage die sich mir hier jetzt stellt, ist ob es sich in beiden Fällen um eine Einzelrechtsnachfolge handelt oder ob einer der beiden eine Gesamtrechtsnachfolge darstellt? Dies ist relevant für die Erwerberkündigung nach §70 VersVG, welche nur im Falle einer Einzelrechtsnachfolge möglich ist.



Hank
Beiträge: 1475
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Re: Einbringung e.U. in Gmbh EInzelrechtsnachfolge?

Beitrag von Hank » 04.09.2024, 02:40

….Wirtschaftsrecht ändert sich sowieso ständig, weil im Gegensatz zu Sozialgesetzen ein weniger hoher Grad an gesetzlicher Vorbestimmtheit nötig ist und daher eine größere Flexibilität in der Vollziehung möglich ist bzw. kann der zuständige Minister jederzeit mit einer Weisung oder Erlass herauskommen…

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