Scheidung/gemeinsamer Kredit

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Scheidung/gemeinsamer Kredit

Beitrag von JUSLINE » 09.05.2003, 20:09

Bei meiner Scheidung wurde die Kreditrate(beide sind Schuldner) aufgeteilt.Bis dato(seit Mai 2001) hat meine Ex-Frau keine Anstalten gemacht, Ihren Teil zu bezahlen(damals ÖS 2000,--).

Als Ausfallhaftender muss ich natürlich Monat für Monat für diese Summe aufkommen.



Seit geraumer Zeit habe ich keinen Kontakt mehr, und Sie ist verzogen...



Macht es Sinn, auch wenn die finanzielle Lager der Ex angespannt ist, die offene Summe einzuklagen(bis zur Exekution?)?????

Kann man Sie zur monatlichen Zahlung "zwingen" ????





Vielen Dank






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JUSLINE
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RE: Scheidung/gemeinsamer Kredit

Beitrag von JUSLINE » 13.05.2003, 10:48

> Bei meiner Scheidung wurde die Kreditrate(beide sind Schuldner) aufgeteilt.Bis dato(seit Mai 2001) hat meine Ex-Frau keine Anstalten gemacht, Ihren Teil zu bezahlen(damals ÖS 2000,--).

> Als Ausfallhaftender muss ich natürlich Monat für Monat für diese Summe aufkommen.



Zunächst wäre wichtig zu wissen, ob es eine Gerichtsentscheidung gibt, wonach Sie für den Teil der Verbindlichkeit, für den Ihre Ex-Gattin zahlungspflichtig ist, gegenüber der Bank nur als Ausfallsbürge haften und nicht weiterhin als Mitschuldner. (Das macht einen Unterschied).



> Seit geraumer Zeit habe ich keinen Kontakt mehr, und Sie ist verzogen...



Die Meldebehörde erteilt österreichweite Auskünfte über die aktuellen Wohnsitzmeldung(en) Ihrer Exgattin; in Wien sind das die magistratischen Bezirksämter. (amtl. Ausweis mitnehmen)



> > Macht es Sinn, auch wenn die finanzielle Lager der Ex angespannt ist, die offene Summe einzuklagen(bis zur Exekution?)?????



Besteht eine Ausfallsbürgschaft, so sind Sie nur für den Fall verpflichtet, zu zahlen, dass der Gläubiger/die Bank die Zahlung durch Ihre Ex-Gattin auch nicht zwangsweise (im Wege der Exekution) erreichen konnte. Das setzt voraus, dass Sie als Schadlosbürge erst dann haften, wenn der Gläubiger die Eintreibung der Schuld beim Hauptschuldner (Ihre Ex-Gattin bezüglich ihres Kreditrestes) erfolglos versucht und so einen Schaden erlitten hat.



Das heisst, Sie haben zunächst einmal die Möglichkeit und mE auch das Recht, für den Fall, dass Sie Schadlosbürge sind, von der Bank zu erfahren, ob und inwieweit diese gegen Ihre Ex-Gattin die betreffenden Raten bereits eingeklagt hat, und aufgrund eines daraufhin ergangenen Urteils erfolglos Exekution geführt hat.



> Kann man Sie zur monatlichen Zahlung "zwingen" ????

>

Ja, die Bank kann und muss das auch versuchen, bevor sie Sie heranzieht.



mfg, MA.




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