sonnwendfeuer

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sonnwendfeuer

Beitrag von JUSLINE » 08.05.2003, 16:31

Haftet der Veranstalter eines Sonnwensfeuers für Veletzungen von Personen,welche traditionellerweise über das Feuer springen und sich dabei Verbrennungen zuziehen?

Vielleicht kennt jemand auch eine Gerichtsentscheidung im Zusammenhang mit dem "Feuerspringen"




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RE: sonnwendfeuer

Beitrag von JUSLINE » 29.08.2003, 12:02

Um auf der sicheren Seite zu sein, würde ich ein Schild aufstellen mit der Aufschrift "Für Unfälle wird nicht gehaftet" Ich bin kein Rechtsexperte, aber ich meine, dass ein Veranstalter nur dann in Haftung genommen werden kann wenn ihm grobe Fahrläßigkeit nachgewiesen werden kann. Könnte z.B. sein, wenn der Veranstalter Alkohl an bereits stark Alkoholisierte oder an Jugendliche ausschenkt, und diese dann sich in Folge des übermäßigen Alkoholkonsums verletzen.


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