Krankenschwester im Notfall
Verfasst: 12.08.2024, 13:20
Guten Tag,
diese Frage wurde im Unterforum "Strafrecht" schon einmal gestellt. Mich würde die Antwort auch interessieren.
Wie sieht die Rechtslage diesbezüglich aus und auf was könnte man sich da berufen?
"Darf eine Krankenschwester (DGKP) im Notfall einem Patienten eine Venenverweilkanüle legen und lebensrettende Medikamente verabreichen wenn abzusehen ist kein (Not-)Arzt rechtzeitig die Einsatzstelle erreichen wird? Wenn ja, darf die DGKP dies auch machen wenn sie sich noch in Ausbildung befindet aber bereits alle erforderlichen Module (Pharmakologie, ect.) erfolgreich absolviert hat?
Durch was wären diese Maßnahmen gedeckt? BZW gibt es irgendeine Möglichkeit dass eine Krankenschwester dies im Notfall machen darf?"
Mit freundlichen Grüßen
diese Frage wurde im Unterforum "Strafrecht" schon einmal gestellt. Mich würde die Antwort auch interessieren.
Wie sieht die Rechtslage diesbezüglich aus und auf was könnte man sich da berufen?
"Darf eine Krankenschwester (DGKP) im Notfall einem Patienten eine Venenverweilkanüle legen und lebensrettende Medikamente verabreichen wenn abzusehen ist kein (Not-)Arzt rechtzeitig die Einsatzstelle erreichen wird? Wenn ja, darf die DGKP dies auch machen wenn sie sich noch in Ausbildung befindet aber bereits alle erforderlichen Module (Pharmakologie, ect.) erfolgreich absolviert hat?
Durch was wären diese Maßnahmen gedeckt? BZW gibt es irgendeine Möglichkeit dass eine Krankenschwester dies im Notfall machen darf?"
Mit freundlichen Grüßen