Guten Tag,
diese Frage wurde im Unterforum "Strafrecht" schon einmal gestellt. Mich würde die Antwort auch interessieren.
Wie sieht die Rechtslage diesbezüglich aus und auf was könnte man sich da berufen?
"Darf eine Krankenschwester (DGKP) im Notfall einem Patienten eine Venenverweilkanüle legen und lebensrettende Medikamente verabreichen wenn abzusehen ist kein (Not-)Arzt rechtzeitig die Einsatzstelle erreichen wird? Wenn ja, darf die DGKP dies auch machen wenn sie sich noch in Ausbildung befindet aber bereits alle erforderlichen Module (Pharmakologie, ect.) erfolgreich absolviert hat?
Durch was wären diese Maßnahmen gedeckt? BZW gibt es irgendeine Möglichkeit dass eine Krankenschwester dies im Notfall machen darf?"
Mit freundlichen Grüßen
Krankenschwester im Notfall
Re: Krankenschwester im Notfall
...z.B. wenn ein entschuldigender Notstand nach § 10 StGB vorliegt...
Re: Krankenschwester im Notfall
Hatte den User damals gebeten, den Beitrag zu löschen, weil:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=15&t=25391
Gemeldet hat auch er sich seither nimmer mehr.
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=15&t=25391
Gemeldet hat auch er sich seither nimmer mehr.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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