Erbrecht
Verfasst: 01.08.2024, 10:58
Liebe Jusline Mitglieder!
Ich ersuche um Informationen betreffend einem Erbrecht:
Ich bin verheiratet, meine jetzige Gattin ist 14 Jahre jünger als ich und daher ist anzunehmen, dass ich auch vor ihr sterben werde.
Dazu erlaube ich mir nachfolgende Fragen zu stellen:
Wenn meine Gattin verstirbt, ich bereits vorher verstorben bin (wir haben keine gemeinsamen Kinder, sondern es gibt Kinder aus meiner 1. Ehe, sie hat keine eigenen Kinder) und meine Gattin möchte dass meine Kinder alles Erben, was muss bzw. sollte sie tun?
Sie hat einen Bruder welcher verheiratet und die Ehe kinderlos ist und auch kinderlos bleibt. Meine Gattin hat mehrere Cousinen in der Slowakei und möchte, dass diese nichts erben.
Wie soll bzw. muss sie vorgehen.
Ich möchte noch dazu anführen, dass ich mein Haus (war Alleinbesitzer auch gemäße Grundbuch) - vor meiner 2. Ehe mit meiner jetzigen Gattin - meinen Kinder überschrieben habe und im Grundbuch ist ein Wohnrecht für mich und meine Gattin vermerkt.
Dazu die Frage, sollten gemäß dem Erbrecht meine Kinder nicht alles vererbt bekommen, was muss sie tun, damit das im Haus verbliebene Mobilar, Kleidung usw. von meinem Kindern "entfernt" werden kann, sie sozusagen das Haus ohne Inhalt benützen können.
Recht herzlichen Dank für Informationen.
Christian Ursel
Ich ersuche um Informationen betreffend einem Erbrecht:
Ich bin verheiratet, meine jetzige Gattin ist 14 Jahre jünger als ich und daher ist anzunehmen, dass ich auch vor ihr sterben werde.
Dazu erlaube ich mir nachfolgende Fragen zu stellen:
Wenn meine Gattin verstirbt, ich bereits vorher verstorben bin (wir haben keine gemeinsamen Kinder, sondern es gibt Kinder aus meiner 1. Ehe, sie hat keine eigenen Kinder) und meine Gattin möchte dass meine Kinder alles Erben, was muss bzw. sollte sie tun?
Sie hat einen Bruder welcher verheiratet und die Ehe kinderlos ist und auch kinderlos bleibt. Meine Gattin hat mehrere Cousinen in der Slowakei und möchte, dass diese nichts erben.
Wie soll bzw. muss sie vorgehen.
Ich möchte noch dazu anführen, dass ich mein Haus (war Alleinbesitzer auch gemäße Grundbuch) - vor meiner 2. Ehe mit meiner jetzigen Gattin - meinen Kinder überschrieben habe und im Grundbuch ist ein Wohnrecht für mich und meine Gattin vermerkt.
Dazu die Frage, sollten gemäß dem Erbrecht meine Kinder nicht alles vererbt bekommen, was muss sie tun, damit das im Haus verbliebene Mobilar, Kleidung usw. von meinem Kindern "entfernt" werden kann, sie sozusagen das Haus ohne Inhalt benützen können.
Recht herzlichen Dank für Informationen.
Christian Ursel