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Sozialhilfe
Verfasst: 01.08.2024, 06:19
von gerry95
Hallo wurde ja vom AMS damals gesperrt auf Grund einer übersehenen Bewerbung, wurde aber Einspruch erhoben. Danach kam ein Brief von der BH Bruck Mürzzuschlag mit einer Kürzung der Sozialhilfe um 25%. da offiziell nicht arbeitswillig. Bin zwar sehr wohl arbeitswillig aber naja.
Gegen den Bescheid mit den 25% auch Einspruch erhoben. Kann es sein das während des Einspruchs nichts ausgezahlt wird bei der Sozialhilfe? Da Kollegen die Sozialhilfe gestern schon bekommen haben und ich bis jetzt nichts am Konto habe?
Re: Sozialhilfe
Verfasst: 01.08.2024, 08:25
von alles2
Nein, kann normal nicht sein. Dir wurde Sozialunterstützung zugesagt. Wenn Du dagegen ein Rechtsmittel einreichst, dürfte Dir dadurch kein Nachteil erwachsen. Einfach noch zumindest heute abwarten oder mal freundlich beim Amt anfragen.
Re: Sozialhilfe
Verfasst: 01.08.2024, 08:38
von gerry95
alles2 hat geschrieben: ↑01.08.2024, 08:25
Nein, kann normal nicht sein. Dir wurde Sozialunterstützung zugesagt. Wenn Du dagegen ein Rechtsmittel einreichst, dürfte Dir dadurch kein Nachteil erwachsen. Einfach noch zumindest heute abwarten oder mal freundlich beim Amt anfragen.
Werde noch bis 9Uhr warten und dann Mal anrufen.
Normalerweise hab ich das Geld kurz nach Mitternacht oben. Da auch auf Finanzonline der 31 Juli als Auszahlungstag steht. Naja bin schon gespannt was diesmal als ausrede kommt. Seit meinem Telefonat damals mit der Rechtswidrigkeit bin ich da nicht mehr so beliebt.
Re: Sozialhilfe
Verfasst: 01.08.2024, 10:50
von gerry95
Hat sich erledigt laut Vermittlung hatten die einen Server Fehler der mittlerweile behoben ist sollte also spätestens morgen am Konto sein.
Re: Sozialhilfe
Verfasst: 02.08.2024, 00:31
von alles2
Bitte das Stift-Symbol verwenden, wenn der letzte Beitrag ergänzt werden soll, um zwei aufeinanderfolgende Beiträge zu vermeiden.
Auch wenn man sich bei einer Behörde oder einem Gericht nicht beliebt gemacht hat, hätten dort persönliche Befindlichkeiten und Willkür nichts verloren.
Re: Sozialhilfe
Verfasst: 03.08.2024, 07:08
von gerry95
alles2 hat geschrieben: ↑02.08.2024, 00:31
Bitte das Stift-Symbol verwenden, wenn der letzte Beitrag ergänzt werden soll, um zwei aufeinanderfolgende Beiträge zu vermeiden.
Auch wenn man sich bei einer Behörde oder einem Gericht nicht beliebt gemacht hat, hätten dort persönliche Befindlichkeiten und Willkür nichts verloren.
Hab auch vom AMS wieder oder besser gesagt immer noch das volle Geld bekommen, kann es sein das die auf die Rückzahlungsforderung vergessen haben?
Re: Sozialhilfe
Verfasst: 04.08.2024, 00:47
von alles2
Man kennt sich nicht aus, wenn die Anschlussfrage nicht am richtigen Platz deponiert wird:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=25302
Du erwähnst auch nicht, wie es nach ergangener Beschwerdevorentscheidung des AMS weitergegangen ist.