Buchhalter ohne Gewerbeberechtigung
Verfasst: 30.07.2024, 16:12
Liebe Community,
ich hoffe auf eure professionelle Hilfe.
Ich bin seit einigen Jahren selbstständig und habe vor etwa 1,5 Jahren jemanden kennengelernt, der sich als Steuerberater/Buchhalter ausgab. Da ich ohnehin wechseln wollte, hielt ich diese Person für die passende Wahl. Seine Website bot Buchhaltungs- und Personalverrechnungsdienste an, und auch in der E-Mail-Korrespondenz fand ich nichts Verdächtiges.
Erst nach sechs Monaten Zusammenarbeit traten die ersten Warnsignale auf, aber ich dachte, ich würde überreagieren, und ignorierte sie. Leider stellte sich nach einem Jahr heraus, dass ich doch recht hatte – mein Steuerberater hatte keine Gewerbeberechtigung und bot dennoch seine Dienste an. Er behauptete, dass dies irrelevant sei, aber ich sehe das anders.
Die Wirtschaftskammer sowie Anwälte waren bisher nicht hilfreich.
Deshalb habe ich einen professionellen Buchhalter beauftragt, meine Buchhaltung erneut zu prüfen, was zu doppelten Kosten führte. Zudem wurden Fehler in der Buchhaltung entdeckt, die mir finanziellen Schaden zugefügt haben. Soweit ich weiß, gibt es einen §, der besagt, dass ein Buchhalter ohne Gewerbeberechtigung für die Kosten einer erneuten Buchhaltung aufkommen muss. Enttäuschenderweise kann ich diesen § nicht mehr finden.
Könnt ihr mir bitte weiterhelfen? Weitere Ratschläge?
Vielen Dank im Voraus!
ich hoffe auf eure professionelle Hilfe.
Ich bin seit einigen Jahren selbstständig und habe vor etwa 1,5 Jahren jemanden kennengelernt, der sich als Steuerberater/Buchhalter ausgab. Da ich ohnehin wechseln wollte, hielt ich diese Person für die passende Wahl. Seine Website bot Buchhaltungs- und Personalverrechnungsdienste an, und auch in der E-Mail-Korrespondenz fand ich nichts Verdächtiges.
Erst nach sechs Monaten Zusammenarbeit traten die ersten Warnsignale auf, aber ich dachte, ich würde überreagieren, und ignorierte sie. Leider stellte sich nach einem Jahr heraus, dass ich doch recht hatte – mein Steuerberater hatte keine Gewerbeberechtigung und bot dennoch seine Dienste an. Er behauptete, dass dies irrelevant sei, aber ich sehe das anders.
Die Wirtschaftskammer sowie Anwälte waren bisher nicht hilfreich.
Deshalb habe ich einen professionellen Buchhalter beauftragt, meine Buchhaltung erneut zu prüfen, was zu doppelten Kosten führte. Zudem wurden Fehler in der Buchhaltung entdeckt, die mir finanziellen Schaden zugefügt haben. Soweit ich weiß, gibt es einen §, der besagt, dass ein Buchhalter ohne Gewerbeberechtigung für die Kosten einer erneuten Buchhaltung aufkommen muss. Enttäuschenderweise kann ich diesen § nicht mehr finden.
Könnt ihr mir bitte weiterhelfen? Weitere Ratschläge?
Vielen Dank im Voraus!