Einlagezahl zu Kaufvertrag

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Einlagezahl zu Kaufvertrag

Beitrag von JUSLINE » 05.05.2003, 11:51

In meinem Kaufvertrag "Wohnungseigentum" findet sich folgender Vermerk als Einlagezahl: Der Eigentümer von top 3 räumt der Käuferin von Top 4 das Recht ein, die Abwässer der vertragsgegenständlichen Eigentumswohnung durch den zur Wohnung top 3 gehörigen Keller in die Sickergrube abzuleiten. Wien November 1995.

Nun wurde die Eigentumswohnung top 3 weiterverkauft und dieser Vermerk scheint nicht mehr auf. Der neue Eigentümer von top 3 besteht viel mehr, dass ich als Eigentümer von top 4 eine eigene Sickergrube baue.




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RE: Einlagezahl zu Kaufvertrag

Beitrag von JUSLINE » 05.05.2003, 13:06

> In meinem Kaufvertrag "Wohnungseigentum" findet sich folgender Vermerk als Einlagezahl: Der Eigentümer von top 3 räumt der Käuferin von Top 4 das Recht ein, die Abwässer der vertragsgegenständlichen Eigentumswohnung durch den zur Wohnung top 3 gehörigen Keller in die Sickergrube abzuleiten. Wien November 1995.

> Nun wurde die Eigentumswohnung top 3 weiterverkauft und dieser Vermerk scheint nicht mehr auf. Der neue Eigentümer von top 3 besteht viel mehr, dass ich als Eigentümer von top 4 eine eigene Sickergrube baue.



Von wem haben Sie die Wohnung Top 4 erworben? Ich nehme an, nicht vom Eigentümer von Top 3. Daher vermute ich auch, dass sich die Vereinbarung, die Sie anfangs erwähnten, auf den sogenannten Wohnungseigentumsvertrag bezieht, der vom eigentlichen Kaufvertrag unterschieden werden muss.



Ist die Verpflichtung des Anteilseigentümers von Wohnung Top 3 im Grundbuch eingetragen? (Aktueller Grundbuchsauszug)?



mfg, MA.

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