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Datenschutz - Weitergabe von Patientendaten an nachfolgenden Arzt?

Verfasst: 26.07.2024, 14:40
von Anton2
Hallo liebe Forums-Teilnehmer!

Ich bitte um Auskunft, ob es ohne Einverständnis des Betroffenen erlaubt ist, die Patientendaten an den nachfolgenden Arzt (z.B. aufgrund Pensionierung tritt ein Arzt die Nachbesetzung an) weiterzugeben?

Ist die Rechtslage gleich bei Tierärzten?

Danke und schönes Wochenende

Anton

Re: Datenschutz - Weitergabe von Patientendaten an nachfolgenden Arzt?

Verfasst: 26.07.2024, 21:55
von alles2
Bei einer Praxisübergabe oder Praxisübernahme wird im Vertrag auch festgehalten, ob der Patientenstock übernommen wird, was sich entsprechend auf den Kaufpreis niederschlagen würde. Laut § 51 Abs.4 ÄrzteG (Ärztegesetz) darf der Nachfolger die Patientendaten aufbewahren und nur mit der Einwilligung des Patienten darauf zugreifen und zur Erbringung ärztlicher Leistungen verwenden. Dies muss nicht zwangsläufig mündlich oder schriftlich erfolgen, sondern kann auch durch eine konkludente Handlung gegeben sein, wenn man sich vom neuen Arzt behandeln lässt.

Re: Datenschutz - Weitergabe von Patientendaten an nachfolgenden Arzt?

Verfasst: 26.07.2024, 22:14
von Anton2
Herzlichen Dank für die gute und schnelle Antwort