Lärmbelästigung um 4:00 Uhr früh durch Anlieferung an Nachbarbetrieb

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localhorst
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Lärmbelästigung um 4:00 Uhr früh durch Anlieferung an Nachbarbetrieb

Beitrag von localhorst » 26.07.2024, 07:54

Guten Tag,
Ich wohne in einer Kleinstadt entlang einer Straße mit 2-3 Stöckigen Wohngebäuden in denen im Erdgeschoß oftmals ein kleiner Betrieb angesiedelt ist (Versicherung, Küchenplaner, etc.). In meinem Fall liegt direkt nebenan ein kleiner Sanitärbetrieb mit dem wir uns die ca. 4m breite Einfahrt teilen. Grundsätzlich habe ich damit kein Problem. Auch nicht wenn mal wieder der Speditionslaster quer 1m vor der Haustür steht.

Seit ca. 2-3 Jahren lässt sich der Sanitärbetrieb in unregelmäßigen Abständen (keine fixen Tage) Komponenten liefern, und zwar von einer Spedition mit "Frühroute" um 4:00 Uhr Morgens. Da piepst dann ein LKW rückwärts in die Einfahrt, fährt seine Hydraulikrampe runter und poltert dann mit seinem Hubwagen über den groben Asphalt. Nach 15 Minuten ist der Spuk vorbei, aber Ich und meine schwangere Freundin sind dann Wach und dürfen uns dann am Morgen (ab 6-7 Uhr) durch den 8h Arbeitstag quälen.

Ein Gespräch mit Fahrer/Spedition hat nichts gebracht und mich an den Sanitärbetrieb verwiesen.
Ich habe bereits ein freundliches Gespräch mit dem Inhaber des Sanitärbetriebs geführt, aber dieser gibt sich uneinsichtig: "Sie brauchen die Sachen ja so dringend und das geht nicht anders". Den Scheiss, den Sie heute um 4:00 Uhr früh geliefert bekommen haben, steht jetzt um 8:00 Uhr immer noch in der Einfahrt.

Die Sache ist mittlerweile sehr belastend und ich habe keine Ahnung ob ich dagegen irgendetwas machen kann.



alles2
Beiträge: 4054
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Lärmbelästigung um 4:00 Uhr früh durch Anlieferung an Nachbarbetrieb

Beitrag von alles2 » 26.07.2024, 10:43

Erstatte eine Anzeige wegen Lärmbelästigung durch den Gewerbebetrieb bei der Gemeinde oder Gewerbebehörde. So kann ein Gutachten zur Erfassung der Lärmsituation in Auftrag gegeben werden und die Lärmbelastung durch einen Amtsarzt auf ihre Unzumutbarkeit hin überprüft werden. So können zusätzliche Auflagen an den Betrieb erteilt oder Abhilfemaßnahmen angeordnet werden. Hält sich der Betrieb nicht an Auflagen, kann auf Unterlassung geklagt werden. Unter gewissen Kriterien wäre noch eine Schadensersatzklage denkbar. Derartige Angelegenheiten werden jedoch auch immer wieder an die Volksanwaltschaft herangetragen, sollte von keiner Seite eine zufriedenstellende Lösung erzielt werden können.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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