Seite 1 von 1

Erbrechte an landwirtschaftlichen Flächen

Verfasst: 24.07.2024, 12:47
von drewdavis
Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage zum Erbrecht:
Meine Frau verstarb am 16. Dezember 2023 und hinterließ mir 3 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche in Dingden, die Hälfte der 10-Jahres-Pacht war abgelaufen. Erlischt dieser Vertrag, wenn meine Frau verstirbt oder wenn ich eine Erbschaft erhalte, gehen auch die Pflichten aus dem Vertrag auf mich über? Der Grund für die Anfrage ist, dass ich das Feld verkaufen möchte. Der Vormieter war bereit, aber wir konnten uns nicht auf den Preis einigen. Kann ich an jemand anderen verkaufen oder verhindert der Mietvertrag das? Der Grundstückspachtvertrag ist nicht im Grundbuch eingetragen. Kann ich den Mietvertrag unter Berufung auf den Tod eines Vertragspartners kündigen?

Ich danke Ihnen im Voraus!

Re: Erbrechte an landwirtschaftlichen Flächen

Verfasst: 24.07.2024, 17:10
von alles2
Da es sich um ein österreichisches Forum handelt, gehe ich nach dem hiesigen Recht. Demnach tritt der Erbe in den Pachtvertrag ein. Eine einvernehmliche Vertragsauflösung ist jedoch stets möglich. Ansonsten enden befristete Verträge durch Ablauf der vereinbarten Dauer, wobei es keine (ordentliche) Kündigung braucht. Außer es wurde ausdrücklich eine Kündigungsmöglichkeit festgehalten. Dem Pächter sollte vor Ende der Pachtzeit darüber informiert werden, damit es sich nicht automatisch um ein Jahr verlängert wird, wenn er danach die Fläche weiter benutzt und der Verpächter es duldet. Ob ein befristetet Vertrag verbüchert wurde, wäre für einen Käufer relevant, da für ihn dann nicht die 6-monatige gesetzliche Kündigungsfrist greift.