bitte um hilfe bezüglich lärmbelästigung pool kinder

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patrick22
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bitte um hilfe bezüglich lärmbelästigung pool kinder

Beitrag von patrick22 » 12.07.2024, 08:34

hallo und schöne grüße aus tirol
ich hätte bitte eine frage falls mir jemand helfen kann bezüglich recht und lärmbelästigung der nachbarn, DANKE

habe vorab recherchiert jedoch bin ich nicht wirklich fündig geworden.das problem ich habe seit 2 jahren neue nachbarn,5 kinder,3 hunde.reihenhaussiedlung.nun habe ich ständig das problem vorallem im sommer zwecks lärm pool-abstand ca 5 meter sehr nahe zusammen.direkt an der grenze wurde ein pool aufstellt wie groß er ist leider nicht ersichtlich da abgegrenzt.sie haben eine terasse die etwa 2 meter breit ist dort wurde er plaziert.nun gibt es ständig lärm wie es halt so ist wenn mehrere kinder toben.war ja auch mal ein kind ich ging jedoch ins freibad odeer auf den spielplatz,wald um mich auszutoben.nicht nur der pool sondern generell.die kinder werden auf die terrasse gesetzt und können tun was sie wollen,erziehung scheint es nicht wirklich zu geben....es haben bereits mehrere nachbarn sich beschwert leider erfolglos (auch probleme bezüglich hunde).nach einem gespräch in der gemeinde wurde gesagt wir werden uns drum kümmern es mal ansehen.leider keine besserung.gespräch nicht möglich.nun habe ich gelesen das es eigentlich wenn man einen pool aufstellt einen abstand zur grundgrenze von 4 metern geben müsste was hier ja nicht möglich ist da ihre terrasse gerademal ca 2 meter breit ist.hat jemand evtl erfahrungen diesbezüglich gegen kindergeschrei scheint es ja schwer anzukommen und das wissen sie.es war vorher sehr schön hier alle kommen gut miteinander aus und nehmen gegenseitig rücksicht, leider haben diese nachbarn einiges geändert in unserer schönen gegend, ich danke vielmals für infos diesbezüglich,Danke !



alles2
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Re: Bitte um Hilfe bezüglich Lärmbelästigung Pool Kinder

Beitrag von alles2 » 12.07.2024, 10:54

Die Tiroler Bauordnung gilt nicht für Aufstellbecken oder mobile offene Schwimmbecken mit einem Füllungsvermögen von höchstens 10.000 Litern (§ 1 Abs.3 lit.n TBO). Daher wären weitere Angaben zum Pool schon wichtig, um beurteilen zu können, ob irgendwelche Auflagen verletzt wurden.

Auch bei herumtollenden Kindern gilt das allgemeine Gebot der gegenseitigen bzw. nachbarschaftlichen Rücksichtnahme. Die Lärmbelästigung müsste schon das ortsübliche Maß dauerhaft überschreiten und die normale Benützung der Wohnanlage wesentlich beeinträchtigen, um eventuell auf eine Unterlassungsklage hinwirken zu können. Wird man während den Ruhezeiten oder nachts nicht vom Lärm verschont, kann bei Bedarf die Polizei hinzugezogen werden, was in berechtigten Fällen eine Verwaltungsstrafe zur Folge haben könnte.
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patrick22
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Re: bitte um hilfe bezüglich lärmbelästigung pool kinder

Beitrag von patrick22 » 12.07.2024, 15:06

vielen herzlichen dank für die info es ist ein kleiner pool ja ein aufstellbecken nicht versenkt in der erde.das konnte ich auch schon lesen allerdings steht das man wenn man einen pool aufstellt 4 meter entfernung zur grund grenze einhalten muss was hier nicht der fall ist.oder habe ich da etwas falsch verstanden.es ist eine doppelreihenhaussiedlung der abstand ist sehr gering und der pool steht genau vor der grundgrenze.an und für sich kein problem wenn man etwas rücksicht auf die nachbarn nimmt.es war eine sehr ruhige gegend daher habe ich hier gebaut leider ist dies nun nicht mehr der fall seit diese es gekauft haben.nachbarn 2 häuser weiter bekommen den lärm auch mit.das problem ist das es einen stört wenn man arbeiten will oder sich mal erholen will.nicht möglich.die benützung der Wohnanlage bzw hauses ist sehr wesentlich beeinträchtigen da es vorher ruhig war,im wald gelegen deshalb das grundstück erworben.nachts ist ruhe sie halten sie nachtruhe ein jedoch keine rücksicht auf nachbarschaft.und soweit ich recherchiert habe kinder können wenn sie wollen den ganze tag toben liegt wohl an den eltern wenn die nichts sagen machtlos so wie es aussieht.bezüglich klage habe ich gelesen das dies nichts bringt da es meist länger dauert derweil sind die kinder jugendlich und es ist vorbei.....schade heutige geselschaft da schauen die meisten nur mehr auf sich.mich hätte nur interessiert ob man einen pool dieser art generell aufstellen darf wenn man so nahe aneinander wohnt.meine terasse,bür und wonhzimmer ist direkt daneben sogar im wohnzimmer kaum zu ertragen,danke aber vielmals für die antwort herzlichen dank

alles2
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Re: Bitte um Hilfe bezüglich Lärmbelästigung Pool Kinder

Beitrag von alles2 » 12.07.2024, 15:53

Wenn Du die 4 Meter meinst, die in § 6 Abs.4 TBO erwähnt werden, dann müsste auch die Bauordnung zum Tragen kommen, was es vermutlich nicht tut. Siehe dazu auch dessen lit.d.

Bei der wesentlichen Beeinträchtigung geht es nicht um den Vergleich früher zu jetzt, sondern ob es eine Zumutung wäre, dort zu wohnen, um es mal salopp zu formulieren. Auch der übliche Kinderlärm ist nicht durchgehend hinzunehmen. Erst recht nicht, wenn es ungebührlicherweise störend ist (§ 1 Abs.1 Landes-Polizeigesetz), sobald sie zum kreischen oder schreien anfangen. Ebenso muss man am Wochenende nicht alles dulden, zu dem aus der ortspolizeilichen Gemeindeverordnung entnommen werden kann, wann was als ungebührlich gilt.
Zuletzt geändert von alles2 am 12.07.2024, 16:24, insgesamt 1-mal geändert.
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patrick22
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Re: bitte um hilfe bezüglich lärmbelästigung pool kinder

Beitrag von patrick22 » 12.07.2024, 16:16

ich danke vielmals für die auskunft und info.das habe ich ähnlich gelesen jedoch wollte ich es gerne von fachleuten wissen.der erste ansprechpartner war die gmeinde die sagten sie sehen sich das mal an......nun ist zumindest die pumpe nachts ausgeschaltet worden.....aber sonst alles beim alten.das ist nicht normales planschen sondern wenn dan richtig stundenlanges geschreie und remmidemmi.mittagsruhe oder wochenende gibt es bei diesen menschen nicht interessiert sie nicht.kinder werden oft auf die terrasse geetzt die können dann tun und lassen was sie wollen.war schon mal kurz davor den radio im büro aufzudrehen mit nerviger musik und zu gehen.....aber dann dachte ich mir nein auf dieses niveau gehst du lieber nicht mit runter....der garten terrasse von ihnen ist ca 10m lang und maximal 2-2,5 breit und genau vor der mauer die ich auf meine kosten errichtet habe haben sie es platziert da sonst kein platz.habe nur einigemale gelesen das eine anzeige bei der polizei sowie strafrechtlich etwas zu unternehmen nichts bringt da es kinder sind....und das scheint man tulden zu müssen sofern die eltern nicht einschreiten.das baurecht kommt ja nur zu tragen wenn der pool größer ist soweit ich gelesen habe leider ist es von bundesland zu bundeland verschieden.im osten muss man zumindest den nachbarn fragen wenn die 3 meter nicht eingehalten werden.danke vielmals für Ihre antwort und hilfe,der erste ansprechpartner ist die gemeinde die unternehmen scheinbar aber nichts.und reden mag ich mit solchen leuten nicht,ein andere nachbar hats versucht,unmöglich,blöde antwort,türe zu schönen tag danke !

alles2
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Re: Bitte um Hilfe bezüglich Lärmbelästigung Pool Kinder

Beitrag von alles2 » 13.07.2024, 14:02

Recht viel anderes bekommst Du auch von uns nicht zu lesen, weil es Angelegenheiten sind, über die man sich vor Ort ein Bild machen müsste (durch einen Sicherheitsbeamten, Sachverständigen,...). Über ein Forum und aus der Distanz gibt es meist nur Theoretisches.
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patrick22
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Re: bitte um hilfe bezüglich lärmbelästigung pool kinder

Beitrag von patrick22 » 15.07.2024, 10:07

vielen dank für die mühe und auskunft weiß ich sehr zu schätzen DANKE.eigentlich ist die gemeinde zuständig bauamt bürgermeister meinte er sieht sich die sache mal an.......es fällt auf es geht zwar gleich weiter wie vorher allerdings verkürzt...er meinte was es denn für schwimmbad sei,ein aufstellbecken allerdings habe ich gelesen 4 meter abstand müssten eingehalten werden auch bei einem aufstellbecken und wie gesagt steht direkt vor der mauer.büro und schlafzimmer kann man nur mit geschlossenen fenstern nutzen selbst dann stört es einen.nach 3-4 std dauerlärm und geschrei bekommt man kopfweh ich zumindest allerdings hat sich nun auch ein anderer nachbar eingeschaltet wohnt 3 häuser weiter dem geht es auch auf den sack geht nun auch zur gemeinde.wahrschl hilft es wenn sich mehrere beschweren das mal was unternommen wird.samstag sonntags egal zu welcher zeit -ruhezeiten kennen sie nicht.ist mir durchaus bewusst ferndiagnose ist schwierig danke trotzem vielmals wollte eigentlich auch nur wissen ob das stimmt mit den 4 meter abstand ab grundgrenze und ob man das dulden muss die ganze zeit.wäre ich angestellt und den ganzen tag nicht zuhause würde ich es eh nicht mitbekommen.vielen lieben dank und schönen sommer wünsche ich, danke

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