Hallo, ich habe eine Frage:
Meine Ex-Frau hatte mich aus Rache wegen häuslicher Gewalt angezeigt und der Zugang zur ehelichen Wohnung wurde mir damals gerichtlich untersagt.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Untersuchung eingeleitet, diese wurde aber eingestellt (... war ja auch nix!!)
Soweit ich weiß habe ich das recht auf Löschung der Akte.
Stimmt das? Was muss ich dafür machen? Formloser Antrag bei Gericht?
Vielen DANK im Voraus für Eure Hilfe!!
Datenlöschung
Re: Datenlöschung
Jetzt wäre die Frage, woher Du von diesem Recht weißt. Mir wäre nichts bekannt, wonach man bei der Staatsanwaltschaft ein Löschungsbegehren richten könne. So wie Du es beschreibst, würde ich meinen, dass § 75 Abs.4 StPO nicht zur Anwendung kommt. Es handelte sich wohl um ein Ermittlungsverfahren nach § 107b StGB. Auch bei diesem Straftatbestand könnte die Löschung der Daten nicht vorgesehen sein, da man diese für mögliche spätere Ermittlungen behalten möchte. Ansonsten könnte Dich das hier interessieren:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=17183#p41136
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Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Datenlöschung
...für die Aktenaufbewahrung gibt's keine eisernen Regeln, denn jede Behörde erstellt nach der jeweils geltenden Skartierordnung einen eigenen Aktenausscheidungsplan, welche Akten oder Aktenteile wann vernichtet werden bzw. welche auf Dauer aufzubewahren sind, z.B. aus Gründen der Rechtspflege und zur Verhinderung von Straftaten...
Re: Datenlöschung
Für die Staatsanwaltschaft gibt es schon eine Durchführungsverordnung zum Staatsanwaltschaftsgesetz. § 27 und 28 DV-StAG normieren demnach, welche Aktenteile befristet oder dauerhaft aufbewahrt werden.
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