AMS Sperre Paragraph 10

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gerry95
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Re: AMS Sperre Paragraph 10

Beitrag von gerry95 » 28.06.2024, 21:10

alles2 hat geschrieben:
28.06.2024, 20:56
So wie ich es überblicke, ist nicht klar, ob Deine Mitteilung an die Sachbearbeiterin dazu beigetragen hat, dass kein Abzug erfolgt ist. Nach Deiner Bescheidbeschwerde wäre das vielleicht sowieso nicht veranlasst worden. Da kann sich die Sachbearbeiterin so bürgerunfreundlich verhalten wie sie will. Sie hat nicht immer die alleinige Entscheidungsbefugnis, denn bei relevanten Angelegenheiten schaut da noch deren Jurist drüber.

Ich kenne die Gebaren des Sozialamts, AMS und PVA zur Genüge. Da werde ich mir keine verzerrende Bewertungen antun. Denn für die Leistungsbezieher gibt es meistens keinen Anlass, dieses Werkzeug zu nutzen. Nur jene, die von denen gefrustet sind und Emotionen raushauen wollen, greifen zu gerne zum Bewertungsportal. Ganz davon abgesehen, dass viele nicht mal bemerken, dass ihnen Unrecht getan wird oder einfach nicht so wehrhaft wie wir beide sind und alles hinterfragen. Daher spiegelt das Bewertungssystem nicht das wahre Verhältnis wieder.

Da haste Recht. Naja durch beide Beschwerden AMS sowie BH heißt es jetzt eh mal abwarten und Tee trinken.



alles2
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Re: AMS Sperre Paragraph 10

Beitrag von alles2 » 28.06.2024, 21:45

Sollte es positiv ausfallen, wovon ich grundsätzlich nicht ausgehe, ohne die Inhalte der Beschwerden zu kennen, kannst Du es uns gerne wissen lassen. Mich interessieren erfolgreich bekämpfte Entscheidungen der Institutionen. Auch die gerichtliche Begründung kann dabei manches Mal äußerst erfrischend sein.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

gerry95
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Re: AMS Sperre Paragraph 10

Beitrag von gerry95 » 29.06.2024, 05:39

alles2 hat geschrieben:
28.06.2024, 21:45
Sollte es positiv ausfallen, wovon ich grundsätzlich nicht ausgehe, ohne die Inhalte der Beschwerden zu kennen, kannst Du es uns gerne wissen lassen. Mich interessieren erfolgreich bekämpfte Entscheidungen der Institutionen. Auch die gerichtliche Begründung kann dabei manches Mal äußerst erfrischend sein.
Hab mir Mal ein paar Gerichtsentscheidungen durchgelesen ja da kann man nur den Kopf schütteln.

Da es negativ ausgehen wird ist mir bewusst das ganze wurde meinerseits ja nur wegen des Geldes so bekämpft. Außerdem wenn das AMS einen Rückzahlungsbescheid sendet kann man das theoretisch auch monatlich abstottern.

alles2
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Re: AMS Sperre Paragraph 10

Beitrag von alles2 » 29.06.2024, 19:21

Auch seitens des Gerichts ist es nicht immer erwünscht, dass das bestehende System verbessert wird.
Hut ab, Dein Hintergedanke ist wirklich nicht von schlechten Eltern :!:
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

gerry95
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Re: AMS Sperre Paragraph 10

Beitrag von gerry95 » 03.07.2024, 09:32

AMS Beschwerde Vorentscheid fiel negativ aus. War klar. Muss mir Mal die ganzen Paragraphen des Briefes durchlesen, bin mir nicht sicher ob eine weitere Beschwerde mit Vorlage Antrag geht dann zum Verwaltungsgerichthof wieder eine Aufschiebende Wirkung hat. Wenn ja dann Beschwerde wenn nein dann lass ich es

alles2
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Re: AMS Sperre Paragraph 10

Beitrag von alles2 » 03.07.2024, 10:00

Der Vorlageantrag binnen zwei Wochen ab dessen Zustellung geht an das Bundesverwaltungsgericht und nicht an den VwGH. Über Deine Beschwerde hat das Arbeitsmarktservice im Rahmen einer Beschwerdevorentscheidung gemäß § 14 VwGVG (Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz) iVm. § 56 AlVG (Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977) intern entschieden. In der Rechtsmittelbelehrung steht das drin, was § 15 Abs.1 VwGVG beschreibt. In Absatz 2 heißt es:
Ein rechtzeitig eingebrachter und zulässiger Vorlageantrag hat aufschiebende Wirkung, wenn die Beschwerde

1. von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung hatte und die Behörde diese nicht ausgeschlossen hat;

2. von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung hatte, die Behörde diese jedoch zuerkannt hat.
Nachdem Du das mit der aufschiebenden Wirkung vermutlich nicht schriftlich hast (außer es ist im aktuellen Bescheid enthalten), könntest dem AMS-Juristen mitteilen, dass das Rechtsmittel in Anspruch genommen wird, um die Sperre vorerst abzuwenden.
Zuletzt geändert von alles2 am 04.08.2024, 01:45, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

gerry95
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Re: AMS Sperre Paragraph 10

Beitrag von gerry95 » 03.07.2024, 11:14

alles2 hat geschrieben:
03.07.2024, 10:00
Über Deine Beschwerde hat das Arbeitsmarktservice im Rahmen einer Beschwerdevorentscheidung gemäß § 14 VwGVG (Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz) iVm. § 56 AlVG (Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977) intern entschieden. In der Rechtsmittelbelehrung steht das drin, was § 15 Abs.1 VwGVG beschreibt. In Absatz 2 heißt es:
Ein rechtzeitig eingebrachter und zulässiger Vorlageantrag hat aufschiebende Wirkung, wenn die Beschwerde

1. von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung hatte und die Behörde diese nicht ausgeschlossen hat;

2. von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung hatte, die Behörde diese jedoch zuerkannt hat.
Nachdem Du das mit der aufschiebenden Wirkung vermutlich nicht schriftlich hast (außer es ist im aktuellen Bescheid enthalten), könntest dem AMS-Juristen mitteilen, dass das Rechtsmittel in Anspruch genommen wird, um die Sperre vorerst abzuwenden.
Okey. Ja dann werde ich es vorerst so machen.

gerry95
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Re: AMS Sperre Paragraph 10

Beitrag von gerry95 » 09.08.2024, 07:22

So nachdem der Angefochtene Bescheid nun vom Gericht und AMS in Ordnung ist kam heute der Rückzahlungsbescheid über knappe 900€ zahlbar binnen 14 Tagen. Ich weiß ja das es beim AMS auch die Möglichkeit der Ratenzahlung gibt. Ist diese gesetzlich oder muss man da auf's AMS hoffen?

alles2
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Re: AMS Sperre nach § 10 Abs.1 AlVG

Beitrag von alles2 » 09.08.2024, 10:55

Im Arbeitslosenversicherungsgesetz steht darüber nichts drin, aber in der Regel steigt der AMS darauf ein, wenn man dorthin geht und sagt, dass man den Betrag gerne in Raten zurückzahlen möchte, damit es sich mit der Liquidität ausgeht. So hat der AMS auch die Sicherheit, dass man das Geld zurückbekommt, sodass aus allgemeiner Erfahrung in 99 % der Fälle darauf eingegangen werden würde.
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Re: AMS Sperre nach § 10 Abs.1 AlVG

Beitrag von gerry95 » 11.08.2024, 09:57

alles2 hat geschrieben:
09.08.2024, 10:55
Im Arbeitslosenversicherungsgesetz steht darüber nichts drin, aber in der Regel steigt der AMS darauf ein, wenn man dorthin geht und sagt, dass man den Betrag gerne in Raten zurückzahlen möchte, damit es sich mit der Liquidität ausgeht. So hat der AMS auch die Sicherheit, dass man das Geld zurückbekommt, sodass aus allgemeiner Erfahrung in 99 % der Fälle darauf eingegangen werden würde.
Stimmt kurzer Anruf und jetzt werden monatlich 100€ einbehalten.

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