AMS Sperre Paragraph 10

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gerry95
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AMS Sperre Paragraph 10

Beitrag von gerry95 » 18.06.2024, 16:22

Hallo hab da Mal ne rechtliche Frage ich war 6 Wochen nach Paragraph 10 beim AMS gesperrt (Bewerbung vergessen) Vermittlungsvorschlag eams Konto übersehen. Hab gegen den Bescheid Beschwerde eingereicht ist in Graz bei den Ams Juristen dauert noch laut Auskunft. Die Beschwerde hat ja eine Aufschiebenden Wirkung.

So nun zu meiner Frage da ich Sozialhilfe bekomme wurde mir heute ein Brief geschickt das ich jetzt drei Monate 25% weniger Sozialhilfe bekomme. Ist das Rechtens solange der Angefochtene Bescheid vom AMS nicht rechtskräftig ist?



alles2
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Re: AMS Sperre nach § 10 Abs.1 AlVG

Beitrag von alles2 » 18.06.2024, 22:39

Es ist rechtens, wenn § 7 Abs.4 Z 1 StSUG (Steiermärkisches Sozialunterstützungsgesetz) richtig angewendet wurde. Dort heißt es, dass Bezugsberechtigten, die innerhalb der letzten sechs Monate ab Feststellung der Verfehlung ihre Arbeitskraft nicht in zumutbarer Weise eingesetzt haben, der jeweilige Höchstsatz für die Dauer von drei Monaten ab dem der Feststellung eines solchen Fehlverhaltens durch die Behörde folgenden Bezugsmonat um 25% zu kürzen ist.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

gerry95
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Re: AMS Sperre Paragraph 10

Beitrag von gerry95 » 19.06.2024, 06:00

Jaja richtig aber war es eine Verfehlung? Solange der Angefochtene AMS Bescheid der Sperre nicht bearbeitet wurde ist er auch nicht Rechtskräftig. Daher kann die Behörde in meinem Fall Die BH BruckMürzzuschlag doch noch gar nicht sanktionieren.

alles2
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Re: AMS Sperre nach § 10 Abs.1 AlVG

Beitrag von alles2 » 19.06.2024, 11:48

Grundsätzlich hat die Sperre keine aufschiebende Wirkung und es wird sofort vollstreckt, damit der Leistungsbezieher nicht in die Bringschuld kommt. Hast Du die aufschiebende Wirkung dennoch gewährt bekommen? Wie hattest Du es begründet? Die aufschiebende Wirkung kenne ich sonst nur, wenn man ein Rechtsmittel wegen einer Rückzahlung einbringt.

Beim AlVG ist es nicht wie beim Strafrecht, dass die Unschuldsvermutung gilt, solange nicht endgültig über eine Verfehlung entschieden wurde. Es ist Fakt, dass Du bei Deiner "Sorgfaltspflicht" nachlässig warst. Nun wird eben entschieden, ob man dennoch (nachträglich) von einer Sperre absehen kann. Bei jemanden, der eine Straftat begangen hat, kann die Behörde oder das Gericht auch von einer Strafe absehen.

Hat das Sozialamt eine Reduktion vorgenommen und die AMS-Sperre wurde nachträglich aufgehoben, bekämst Du sowieso eine Rückzahlung.
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Re: AMS Sperre Paragraph 10

Beitrag von gerry95 » 19.06.2024, 14:22

Die Aufschiebende Wirkung habe ich bekommen durch ein Telefonat mit einem AMS Juristen aus Graz.
Bevor wir hier kompliziert schreiben, solange der Bescheid nicht bearbeitet wurde sprich Rechtskräftig ist dürfte die BH BruckMürzzuschlag keine Sanktionen Verhängen.

alles2
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Re: AMS Sperre nach § 10 Abs.1 AlVG

Beitrag von alles2 » 19.06.2024, 21:24

Woher nimmst Du diese Weisheit? Das sieht die BH doch anders! Aber wer weiß, was Du bewirken kannst, wenn Du auch dort anrufst oder den AMS-Juristen darum bittest, das mit der aufschiebenden Wirkung auch an das Sozialamt weiterzuleiten.
Du warst es, der so getan hat, als wäre die aufschiebende Wirkung selbstverständlich. Um diesen falsch vermittelten Eindruck zu entkräften, hatte ich korrigierend eingegriffen.
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Re: AMS Sperre nach § 10 Abs.1 AlVG

Beitrag von gerry95 » 20.06.2024, 05:33

alles2 hat geschrieben:
19.06.2024, 21:24
Woher nimmst Du diese Weisheit? Das sieht die BH doch anders! Aber wer weiß, was Du bewirken kannst, wenn Du auch dort anrufst oder den AMS-Juristen darum bittest, das mit der aufschiebenden Wirkung auch an das Sozialamt weiterzuleiten.
Du warst es, der so getan hat, als wäre die aufschiebende Wirkung selbstverständlich. Um diesen falsch vermittelten Eindruck zu entkräften, hatte ich korrigierend eingegriffen.
Wer weiß wie es die BH sieht hab jetzt meine Rechtsschutz Versicherung eingeschalten.
Vielleicht machte ich zur damaligen Zeit einen Tablettenentzug. Aber egal da auch der Neue Bescheid wieder mit einer Beschwerde gekontert wurde, mit der Begründung der Falschberechnung. Der Wohnkostenanteil muss Trotz der 25% gesichert sein.

alles2
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Re: AMS Sperre Paragraph 10

Beitrag von alles2 » 20.06.2024, 09:36

Der anteilige Abzug bezieht sich ja auch nur auf den Höchstsatz gemäß § 8 Abs.3 Z 1 bzw. Abs.4 StSUG und nicht auf die zusätzlich gebührende Wohnkostenpauschale gem. § 8 Abs.6 StSUG.
Hätte allerdings gerne gewusst, ob Du mit der BH Kontakt aufgenommen hattest und wie deren Sicht der Dinge dargelegt wurde. Es würde mich auch interessieren, ob das mit dem Tablettenentzug durchgeht, weil es als eigenes Verschulden eingestuft werden kann.
Üblicherweise wird in so einem Fall von einer Sperre abgesehen, wenn man durch einen ärztlichen Befund die körperliche (z.B. Augenlicht verloren) oder geistige Einschränkung (z.B. Depressionen, Burnout,...) als Grund für das Versäumnis nachweisen kann.
Zuletzt geändert von alles2 am 20.06.2024, 23:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: AMS Sperre Paragraph 10

Beitrag von gerry95 » 20.06.2024, 10:08

Mit der Dame ist nicht zu sprechen. Herablassend und leider ist sie bei den meisten Bh's seit Corona kein persönliches Gespräch ohne Termin möglich

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Re: AMS Sperre Paragraph 10

Beitrag von alles2 » 20.06.2024, 13:02

Das kann ich mir gut vorstellen. Hattest es auch per Mail direkt an die Sachbearbeiterin versucht (falls man da überhaupt eine Antwort bekommt)?
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Re: AMS Sperre Paragraph 10

Beitrag von gerry95 » 20.06.2024, 16:13

Hab über das Onlinetool des Landes Steiermark eine Beschwerde gegen den Bescheid eingereicht, der ja auch wieder eine Aufschiebende Wirkung hat. Aber das interessierte sie auch nicht.

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Re: AMS Sperre Paragraph 10

Beitrag von gerry95 » 20.06.2024, 16:27

Ich begründe den Antrag wie folgt:
Da die nachfolgende Sperre des AMS Bruck an der Mur durch
eine Beschwerde meinerseits mit Datum 06.05.2024 noch nicht
bearbeitet wurde daher der Bescheid des AMS Bruck an der Mur
derzeit noch nicht Rechtskräftig ist, bitte ich Die Sozialhilfe bis
zur Rechtskräftigen Entscheidung in Gleichbleibender Höhe
Auszuzahlen. Siehe Bezugszeiten im Anhang. Mit freundlichen
Grüßen

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Re: AMS Sperre Paragraph 10

Beitrag von gerry95 » 20.06.2024, 16:44

Laut dem Bescheid mit der Sanktionierung hat eine Beschwerde meinerseits ja erst Recht wieder eine Aufschiebende Wirkung.

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Re: AMS Sperre Paragraph 10

Beitrag von alles2 » 21.06.2024, 00:33

Wenn Du das Stift-Symbol oben rechts Deines Beitrags nutzt, um Ergänzungen vornehmen zu wollen, braucht es keinen zusätzlichen Betrag dafür.

Sollte ich Dich richtig verstanden haben, hat dieser Sozialamt-Bescheid von Haus aus eine aufschiebende Wirkung, ohne dass Du nachhelfen musstest. Wundert mich etwas, wobei dazu mein Wissen nicht weit genug geht.
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Re: AMS Sperre Paragraph 10

Beitrag von gerry95 » 21.06.2024, 06:24

alles2 hat geschrieben:
21.06.2024, 00:33
Wenn Du das Stift-Symbol oben rechts Deines Beitrags nutzt, um Ergänzungen vornehmen zu wollen, braucht es keinen zusätzlichen Betrag dafür.

Sollte ich Dich richtig verstanden haben, hat dieser Sozialamt-Bescheid von Haus aus eine aufschiebende Wirkung, ohne dass Du nachhelfen musstest. Wundert mich etwas, wobei dazu mein Wissen nicht weit genug geht.
Sie haben das Recht, gegen diesen Bescheid Beschwerde an das Verwaltungsgericht zu erheben. Die
Beschwerde ist innerhalb von vier Wochen nach Zustellung dieses Bescheides schriftlich bei uns einzu-
bringen.

Eine rechtzeitig eingebrachte und zulässige Beschwerde hat aufschiebende Wirkung das heißt, der Be-
scheid kann bis zur abschließenden Entscheidung nicht vollstreckt werden.

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