Abriss einer Ruine

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JUSLINE
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Abriss einer Ruine

Beitrag von JUSLINE » 29.04.2003, 10:29

Bei mir auf dem Grundstück steht seit ca 30 Jahren eine Ruine eines alten Wohnhauses. Nun hat sich die Baupolizei an mich gewandt und verlangt den Abriss dieser Überreste. Nun hätte ich eine Frage: Aufwelcher Rechtsgrundlage darf sie so einen Abriss anordnen.

Und gegebenenfalls das Haus wird abgerissen, wird dann auch dieses Stück Grund umgewidmet. (Da der Rest von meinem Grundstück nicht als Bauland gewidmet ist).

Übrigens ich wohne in der Stadt (Graz), kann die Anordnung etwas mit dem Ortsbild oder ähnliches, zusammen hängen?



Herzlichen Dank im voraus. Gruß Erik






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RE: Abriss einer Ruine

Beitrag von JUSLINE » 29.04.2003, 13:44

Die entscheidende Frage ist mE: Auf welche Rechtsgrundlage stützt die Behörde tatsächlich ihr Begehren? Sie haben das Recht, das zu erfahren (Sachverhalt; Rechtsgrundlage, also die bezughabenden rechtlichen Bestimmungen) Falls Sie eine Behördenentscheidung in Händen haben, achten Sie darauf, ob Ihnen Rechtsmittelmöglichkeiten dagegen zur Verfügung stehen (Fristen beachten!!) Die Frage, ob nach einem etwaigen Abbruch der Ruine Ihrerseits dann umgewidmet würde, würde ich so beantworten, dass erst einmal zu prüfen wäre, wie denn die tatsächliche Widmung derzeit ist, und ob das auf dem Grundstück errichtete, nun ruinenhafte Gebäude schon derzeit dieser Widmung widerspricht. Falls die Widmung schon jetzt ein Bauen nicht zulässt, stellt sich ja die Frage nach einer Umwidmung für Sie dann nicht mehr, denke ich.. Zuerst sollten Sie versuchen, den tatsächlichen Sachverhalt (worauf stützt die Behörde ihren Auftrag, und dann allenfalls: wie ist es um die Flächenwidmung, die Ortsbildpflege etc, bestellt herauszufinden, wenn möglich, dazu Schriftstücke zusammenzustellen/aus Behördenakten zu kopieren, dann, oder falls Sie ersteres nicht selbst tun können, könnte sich durchaus die auch längere Befassung eines beruflichen Parteienvertreters mit dieser Sache lohnen. Ich habe schon Fälle erlebt, wo es gelungen ist, solche Behördenaufträge wirksam zu bekämpfen bzw. deren Durchführung hinauszuschieben. Ob sich das im konkreten Fall für Sie auszahlen kann, sollte aber vorweg geklärt werden.



Viel Glück damit,

mfg MA.

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