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Häuslicher Unterricht

Verfasst: 13.06.2024, 22:38
von Unterguggi
Wenn ein Schüler in einem Gegenstand bei den Externistenprüfungen negativ beurteilt wurde, darf er dann weiter im häuslichen Unterricht bleiben?

Re: Häuslicher Unterricht

Verfasst: 14.06.2024, 03:00
von alles2
Nach § 11 Abs.6 Z 6 Schulpflichtgesetz (SchPflG) hat die Bildungsdirektion die Teilnahme an einem häuslichen Unterricht zu untersagen und anzuordnen, dass das Kind seine Schulpflicht im darauffolgenden Schuljahr an einer öffentlichen Schule oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Privatschule mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung nochmals auf derselben Schulstufe zu erfüllen hat, wenn der Nachweis des zureichenden Erfolges vor dem Ende des Unterrichtsjahres nicht erbracht wurde. Die Teilnahme am häuslichen Unterricht oder jener einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht ist für das Kind dann für die restliche Dauer seiner Schulpflicht ausgeschlossen.

Re: Häuslicher Unterricht

Verfasst: 14.06.2024, 07:30
von MG
Und abseits der gesetzlichen Bestimmungen, sollte dann vielleicht auch "die Lehrkraft" ihre vermeintlichen Fähigkeiten neu bewerten.