Hallo liebe Mitglieder,
Ich würde gerne mit dem Rauchen aufhören und wollte mir nun das mir empfohlene, neu erhältliche Medikament "Asmoken" aus der Apotheke besorgen. Das Medikament enthält den sekundären Pflanzenstoff Cytisin und ist ohne Rezept verfügbar, eine Packung kostet aber ca. 190€.
Nach kurzer Recherche fand ich heraus, dass in den ehemaligen Ostblockstaaten dasselbe Medikament bereits seit den 60ern verfügbar ist und beispielsweise in Polen unter dem Namen Desmoxan bei selber Dosierung und Größe ca. 15€ kostet.
Ist es legal das polnische Medikament für den Eigengebrauch (max 2 Packungen, einmalig) nach Österreich zu bestellen?
Vielen Dank im Voraus!
Medikamente aus dem EU-Ausland
Re: Medikamente aus dem EU-Ausland
…der Praxiskommentar zum Österreichischen Suchtmittelrecht (nur in käuflicher Buchform) gibt einen optimalen Überblick über das Suchtmittelgesetz, das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz samt allen Nebenbestimmungen...
Re: Medikamente aus dem EU-Ausland
Desmoxan wird sogar auf einer deutschsprachigen Online-Drogerie angeboten, hinter der eine polnische Firma steckt. Anscheinend wird ein deutsches Lager benutzt, um das Produkt dann innerhalb Deutschlands versenden zu können. Ob das in der Form legitim ist oder welches Schlupfloch genutzt wird, kann ich nicht beurteilen. Wirkt jedoch für mich nicht seriös. Gestern hieß es "39,99 Euro statt 49,99 Euro"; heute "38,99 Euro statt 54,99 Euro".
Dein Anliegen wäre eigentlich an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) zusammen mit der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) zu richten. Die Ansprechperson für Arzneiwareneinfuhr im Geschäftsfeld Medizinmarktaufsicht des Instituts Überwachung ist Dr. Elisabeth Bernhard:
https://www.basg.gv.at/fuer-unternehmen/arzneiwaren-ein-und-ausfuhr/faq-arzneiwareneinfuhr#c3021
Das habe ich mal für Dich gemacht und sie weist auf § 17 Abs.1 und Abs.3 Z 1 Arzneiwarengesetz (AWEG) hin. Demnach ist der Bezug von Arzneiwaren und Blutprodukten, die im Fernabsatz bestellt wurden, durch Personen, die nicht zur Antragstellung auf Ausstellung einer Einfuhrbescheinigung oder einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung oder zur Meldung berechtigt sind, verboten. Das gilt nicht für in Österreich zugelassene nicht rezeptpflichtige Arzneispezialitäten, die in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge aus einer Vertragspartei des EWR von einer dort zum Versand befugten Apotheke bezogen werden.
Da es sich bei Desmoxan nicht um eine in Österreich zugelassene Arzneispezialität handelt, sei der Bezug von Desmoxan über eine polnische Versandapotheke nicht zulässig. Außerdem sei auf der deutschen und polnischen Internetseiten das Logo der in der EU legal tätigen Versandapotheken nicht zu sehen. Daher macht sie in diesem Zusammenhang auf die Sicherheitsinformationen zum Medikamentenkauf im Internet auf der Homepage des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen aufmerksam:
https://www.basg.gv.at/fileadmin/redakteure/05_KonsumentInnen/Versandapotheken/EK_Informationsbrosch%C3%BCre_Versandapotheken.pdf?sword_list%5B0%5D=Versandapotheken
Auch ich hoffe, Dir damit geholfen zu haben!
Dein Anliegen wäre eigentlich an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) zusammen mit der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) zu richten. Die Ansprechperson für Arzneiwareneinfuhr im Geschäftsfeld Medizinmarktaufsicht des Instituts Überwachung ist Dr. Elisabeth Bernhard:
https://www.basg.gv.at/fuer-unternehmen/arzneiwaren-ein-und-ausfuhr/faq-arzneiwareneinfuhr#c3021
Das habe ich mal für Dich gemacht und sie weist auf § 17 Abs.1 und Abs.3 Z 1 Arzneiwarengesetz (AWEG) hin. Demnach ist der Bezug von Arzneiwaren und Blutprodukten, die im Fernabsatz bestellt wurden, durch Personen, die nicht zur Antragstellung auf Ausstellung einer Einfuhrbescheinigung oder einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung oder zur Meldung berechtigt sind, verboten. Das gilt nicht für in Österreich zugelassene nicht rezeptpflichtige Arzneispezialitäten, die in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge aus einer Vertragspartei des EWR von einer dort zum Versand befugten Apotheke bezogen werden.
Da es sich bei Desmoxan nicht um eine in Österreich zugelassene Arzneispezialität handelt, sei der Bezug von Desmoxan über eine polnische Versandapotheke nicht zulässig. Außerdem sei auf der deutschen und polnischen Internetseiten das Logo der in der EU legal tätigen Versandapotheken nicht zu sehen. Daher macht sie in diesem Zusammenhang auf die Sicherheitsinformationen zum Medikamentenkauf im Internet auf der Homepage des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen aufmerksam:
https://www.basg.gv.at/fileadmin/redakteure/05_KonsumentInnen/Versandapotheken/EK_Informationsbrosch%C3%BCre_Versandapotheken.pdf?sword_list%5B0%5D=Versandapotheken
Auch ich hoffe, Dir damit geholfen zu haben!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Medikamente aus dem EU-Ausland
Vielen herzlichen Dank für diese ausführliche und informative Antwort. Sie haben mich damit wahrscheinlich vor einer Geldbuße bewahrt.
Danke für die großartige Recherche.
Danke für die großartige Recherche.
Re: Medikamente aus dem EU-Ausland
Sehr gerne! Das Thema hat mich deshalb so motiviert, weil bestimmt auch andere Betroffene mit dem Gedanken spielen wie Du und sich im Internet erkundigen, wie man günstiger zu dem Produkt kommt. Wenn sie dann in der Suchmaschine weit genug runterscrollen, werden sie auf diesen warnenden Beitrag stoßen 

Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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