Liebe Forumsmitglieder!
Ist es rechtens, dass mein Strom-Netzbetrieber, ohne mich vorher zu verständigen und zu informieren, einfach für etwa 20 Minuten bei meiner Eigentumswohnung, um beim Zähler was zu machen, den Strom abschaltet?
Danke und lg
Anton
Eigentumswohnung: Stromabschaltung ohne Information
Re: Eigentumswohnung: Stromabschaltung ohne Information
Dazu müsste man den Anlass für die Tätigkeit erfahren. Bei großflächigen Arbeiten wie das Verlegen von Leitungen müssen die betroffenen Haushalte schon verständigt werden. Geht es um geplante Reparaturen oder Umbauarbeiten, kann es im Ermessen des Wohnbauträgers liegen. Ansonsten muss man immer mal damit rechnen, dass der Strom kurzfristig ausfällt, wie z.B. der Kurzschluss bei einem Schaden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Eigentumswohnung: Stromabschaltung ohne Information
Es geht nicht um den Wohnbauträger, sondern um den Strom-Netzbetreiber im Ort, der einen geplanten Zähleraustausch vornahm, ohne den Kunden darüber zu informieren.
Re: Eigentumswohnung: Stromabschaltung ohne Information
Ich kann auch nur nach dem gehen, was uns präsentiert wird. Nachdem ursprünglich der Grund für den Wechsel nicht genannt wurde, habe ich ein paar Szenarien verdeutlicht. Von mir wirst Du sicher nicht das zu lesen bekommen, was Du Dir wohl insgeheim erhoffst. Denn sehr viel gescheiter sind wir nach Deinem Nachtrag nicht. Handelt es sich um den Wechsel eines defekten Geräts, braucht es nicht zwangsläufig ein Informationsschreiben wie beim Wechsel auf einen Smart Meter. Ist auch dieser Hinweis für Dich unbefriedigend, dann kläre es doch mit dem Elektrizitätsversorgungsunternehmen, was da falsch gelaufen sein könnte, und dann können wir über die Wahrhaftigkeit reden. Interessant wäre auch zu erfahren, woher Du weißt, dass es sich um einen geplanten Tausch handelt und ob die anderen Parteien darüber verständigt wurden.
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Re: Eigentumswohnung: Stromabschaltung ohne Information
Den Grund habe ich bewusst nicht genau genannt, um eine einfache und schnelle Auskunft über die Gesetzeslage zu erhalten, ohne es kompliziert machen zu wollen. Auch weil ich die Hoffnung hatte, es gibt ein einfaches Gesetz, das der Kunde bei geplanten Dingen ausnahmslos zu informieren ist über den genauen Zeitpunkt.
Und nein, es handelt sich nicht um den Wechsel eines defekten Geräts, weil das wäre natürlicherweise "ungeplant" vorzunehmen, sondern um den Wechsel vom Ferrari-Zähler auf Smart-Meter.
Danke
Und nein, es handelt sich nicht um den Wechsel eines defekten Geräts, weil das wäre natürlicherweise "ungeplant" vorzunehmen, sondern um den Wechsel vom Ferrari-Zähler auf Smart-Meter.
Danke
Re: Eigentumswohnung: Stromabschaltung ohne Information
So langsam wird's ja. Daher lasse ich Dir das lesen:
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsument/Datenschutz/FAQs_zum_Smart_Meter.html
Die Grundlage dafür ist die Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO).
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsument/Datenschutz/FAQs_zum_Smart_Meter.html
Die Grundlage dafür ist die Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO).
Zuletzt geändert von alles2 am 12.06.2024, 13:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Eigentumswohnung: Stromabschaltung ohne Information
Danke, das habe ich vor dem Post schon durchgelesen und kenne ich.
Meine Frage bezog sich nicht auf den SmartMeter, sondern auf die Stromabschaltung. Das es nun geplant war, wird ja somit rechtlich eindeutig sein, oder?
Darf ein Netzbetreiber für eine geplanten Zählertausch einfach ohne Info den Strom abschalten?
Re: Eigentumswohnung: Stromabschaltung ohne Information
Ohne vorherige Verständigung wäre das nicht üblich. Es gibt allerdings verschiedene Möglichkeiten, wie der Netzbenutzer vom Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) informiert wird. Es kann sein, dass der Stromanbieter Post spielt oder auch, dass der Hausträger eine Mitteilung erhält, der in weiterer Folge die Info bspw. über den Aushang rausgibt. Ein Blick in den Verteilnetzbedingungen bzw. Allgemeinen Bedingungen des EVUs kann helfen:
https://www.e-control.at/marktteilnehmer/strom/marktregeln/allgemeine-bedingungen/vnb
Um die Fehlersuche eingrenzen zu können, wäre es hilfreich zu erfahren, ob auch die anderen Endverbraucher nicht verständigt wurden, und wie der Netzbetreiber bei der praktischen Umsetzung vorgeht.
https://www.e-control.at/marktteilnehmer/strom/marktregeln/allgemeine-bedingungen/vnb
Um die Fehlersuche eingrenzen zu können, wäre es hilfreich zu erfahren, ob auch die anderen Endverbraucher nicht verständigt wurden, und wie der Netzbetreiber bei der praktischen Umsetzung vorgeht.
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