Immo-Est

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Ste9034
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Immo-Est

Beitrag von Ste9034 » 06.06.2024, 21:45

Hallo,

ich habe eine Frage zur Immo-Est. Ob eine eventuelle Hauptwohnsitzbefreiung möglich wäre.

Folgender Sachverhalt:

Haus wurde 2009 von meinem Mann gekauft. Er ist im Jahr 2017 ausgezogen und hat seinen Hauptwohnsitz aufgegeben. Die Familie von meinem Mann blieb jedoch in dem Haus und wohnt auch jetzt noch dort.

Er und seine Familie möchten das Haus jedoch so bald wie möglich verkaufen. Mein Mann hat sich nun wieder bei dem Haus hauptgemeldet. Kann die Befreiung dann erst in 5 Jahren geltend gemacht werden? Oder könnte mein Mann das Haus jetzt schon seiner Familie schenken und die verkaufen das dann?! (Da die Familie ja seit ewige Zeiten dort hauptgemeldet sind).

Würde dann ab dem Schenkungsdatum, diese Frist von 5 Jahren gelten? Oder sehe ich das richtig, dass ab dem Schenkungsdatum 10 Jahre zurück gerechnet werden muss und innerhalb von diesen 10 Jahren muss ein Familienmitglied dort 5 Jahre durchgehend gemeldet gewesen sein?

Außerdem ist das Grundstück über 1000m2 groß, gilt die Befreiung dann nur auf die ersten 1000m2 und alles was drüber ist, muss trotzdem versteuert werden??

Leider habe ich bei der Suchfunktion nichts passendes gefunden und auch im Internet steht das alles nur sehr schwammig geschrieben.

Danke vorab für die Infos.

Lg



MG
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Re: Immo-Est

Beitrag von MG » 06.06.2024, 22:42

Die (hier relevante) Befreiung gilt, wenn der Verkäufer in den 10 Jahren vor dem Verkauf 5 ununterbrochene Jahre Hauptwohnsitz hat.

Es wird dabei nicht auf den Erwerb abgestellt! Kinder wohnen zb seit Ihrer Geburt vor 20 Jahren im Haus, bekommen dieses nun geschenkt und könnten einen Tag später steuerfrei verkaufen.

Also in Ihrem Fall wäre das auf die Familie anwendbar. Der Vater hat im Moment keine "5 in 10" und müsste daher jetzt durchgehend 5 Jahre im Objekt bleiben.

Was finanziell günstiger wäre, müsste man im Detail ausrechnen.

Befreit sind nur 1000m2. Man muss daher Haus und Boden rechnerisch trennen und von jenem Bodenanteil, der über den 1000m2 liegt, den "Gewinn" versteuern.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

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