Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
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daniel1ritz
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Beitrag
von daniel1ritz » 25.05.2024, 16:16
Hallo zusammen,
ich hatte damals durch meinen Zivildienst ja eine 15-jährige Waffensperre erhalten.
Da ich ziemlich viel draußen, auch viel im Wald unterwegs bin und man doch immer mal wieder von Bären und anderen Tieren in der Nähe hört würde ich mich gerne selbst schützen bzw. zumindest möchte ich einfach mehr das Gefühl von Sicherheit haben.
Wie sieht das ganze dann eigentlich aus bzgl. Waffensperre und Pfefferspray/Tierabwehrspray? Dieses gilt doch meines Wissens auch als Waffe, aber da die Waffensperre durch den Zivildienst nur für (mehr oder weniger) Schusswaffen gilt, darf ich dieses ganz normal mit mir führen und auch aus Notwehr gegen Tiere einsetzen, oder?

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alles2
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Beitrag
von alles2 » 26.05.2024, 02:19
Bitte diesen Beitrag überspringen, da es sich auf den allgemeinen Waffenverbot bezieht und nicht grundsätzlich für Zivildiener gilt!
Nach § 1 Abs.1 Z 1 WaffG (Waffengesetz) sind Waffen Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen. Der Waffenverbot bezieht sich daher nicht nur auf typische Schusswaffen, sondern auch auf Pfefferspray, weil es in erster Linie der Verteidigung dient.
Zuletzt geändert von
alles2 am 27.05.2024, 12:30, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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Andomy
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von Andomy » 26.05.2024, 11:39
Gem. § 5 (5) Zivildienstgesetz ist der Erwerb und Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen für die Dauer von 15 Jahren untersagt.
- Nach dem Wortlaut ist nur der Erwerb und Besitz von verbotenen Waffen untersagt. Im Umkehrschluss gilt das Verbot nicht für Waffen, welche keine verbotenen Waffen sind, so lange diese nicht Kriegsmaterial oder Schusswaffen sind.
Gem. § 1 Z 1 WaffG sind Waffen Gegenstände die nach ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen.
- Genau dafür soll das Pfefferspray vom Wesen her verwendet werden. Um sich vor Angriffen von Menschen (und Tieren) wehren zu können. Es hat keinen anderen Nutzen. Damit ist das Pfefferspray eine Waffe. Diese Meinung wird auch von österreich.gv.at vertreten: https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesetze_und_recht/waffenrecht/Seite.2450220.html
Die verbotenen Waffen sind in § 17 WaffG taxativ aufgelistet. Dort lässt sich keine Bestimmung finden in der das Pfefferspray als verbotene Waffe interpretiert werden könnte.
Demnach ist ein Pfefferspray eine Waffe, jedoch keine verbotene Waffe, weshalb du diese mit dir führen darfst.
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alles2
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Beitrag
von alles2 » 26.05.2024, 14:13
Besten Dank für den wertvollen Einschub, den ich vor lauter Fokussierung auf den Begriff "Waffensperre" nicht auf dem Schirm hatte. Es soll sogar einfache Polizisten und Waffenhändler geben, die Bedenken haben, wenn Zivildiener bis zum im Feststellungsbescheid eingetragenen Tag Pfefferspray in Händen halten.
Demnach dürfte es sich bei § 5 Abs.5 ZDG um kein generelles Waffenverbot handeln und nicht für freie Waffen gelten, sondern die Grundlage dafür darstellen, dass den Zivildienern - von gewissen Ausnahmen abgesehen - keine Waffenbesitzkarte und kein Waffenpass ausgestellt werden darf oder diese gar entzogen werden kann (§ 75b ZDG) und sie keine Schusswaffe führen dürfen.
PS:
Das wurde mir am darauffolgenden Werktag nun von meinem betrauten Waffenamt bestätigt.
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C06
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von C06 » 28.05.2025, 23:51
Ich bin vor 4 monaten nach Amsterdam geflogen und hatte noch einen Pfferspray in meiner Regenjacke vergessen die in meiner Tasche war, bin durch den Sicherheitscheck dann wurde der gefunden und Polizei dazu geholt und alles aufgenommen
Ich hatte komplett vergessen das ich noch eine eingesteckt hatte, und habe jacke im letzen Moment eingepackt weil Regen angesagt war
Leider besitze ich ein waffenverbot jz nach 4 Monaten ist der brief gekommen ich hab ein Termin im Juli beim Bezirksgericht.
Wegen des verstoss § 50 (1) Z 3 WaffG
Ich habe früher immer einen dabei gehabt weil er mir schon Situationen zu Selbstverteidigung mein Leben gerettet hat.
Seid dem Vorfall besitz ich keinen mehr.
Ich habe den Pfferspray in einem Cop-Shop gekauft wo unsere freund und helfer ihre sachen bekommen .
Der hat mein pass genommen und im sytem gecheckt und eingetragen also bin davon ausgegangen das okay ist zu Selbstverteidigung mit zu haben.
Was denkt ihr kommt auf mich zu an Strafmaß?
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alles2
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Beitrag
von alles2 » 29.05.2025, 11:43
Es liegt an Dir zu wissen, dass allein der Besitz strafbar sein kann. Selbst wenn Du so ein Spray ausgehändigt bekommst, liegt es in Deiner Verantwortung. Das Strafmaß kann von vielen Faktoren (Vorstrafen, Reue usw.) abhängen, sodass Dir nicht geholfen ist, wenn wir eine Tendenz abgeben. Sollte es sich um einen einmaligen Vorfall handeln und bist Du sonst nicht wirklich strafrechtlich in Erscheinung getreten, könnte eine Diversion leicht möglich sein, bei der (eventuell unter Auflagen) einstweilen von einer Strafe abgesehen wird.
Vielleicht hilft es, wenn man sich bei Gericht derart verantwortet, wonach die Angelegenheit eien Riesen-Dummheit von Dir war und es aus der Stresssituation entstanden ist. Schließlich wüsstest Du, dass man zu einem Flughafen einen solchen Spray nicht mitführen darf und es absolut keine Absicht war.
Und vorher hättest Du es zwar mitgeführt, aber nur beim Spazieren, um es (nach den jüngsten Berichten über Hundeattacken) im Notfall als Tierabwehrspray einsetzen zu können. Daher war es nur in der Regenjacke und nicht sonstwo.
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