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Nachverrechnung von Kanalgebühren
Verfasst: 22.05.2024, 09:07
von GrecoKK
Hallo allerseits!
Ich habe mal eine Frage bezüglich der Nachverrechnung von Kanalgebühren. Meine Gemeinde in OÖ hat mich kontaktiert und gemeint, dass die Kanalgebühren seit 2019 falsch berechnet wurden. Nun werden €1500 extra eingefordert.
Ist dies rechtens? Ist es möglich und sinnvoll, diesbezüglich Einspruch zu erheben?
Der Fehler liegt eindeutig nicht bei uns, sondern bei der Gemeinde.
Um einen Tipp wäre ich natürlich dankbar.
Danke und liebe Grüße!
Re: Nachverrechnung von Kanalgebühren
Verfasst: 22.05.2024, 12:01
von alles2
Es kann sein, dass die Kanalgebühren schon länger falsch vorgeschrieben wurden. Aber bei den Abgabennachzahlungen darf die Gemeinde nach § 207 Abs.2 BAO (Bundesabgabenordnung) bis zu 5 Jahre zurückgehen. Um beurteilen zu können, ob sich eine Beeinspruchung lohnt, müsste man erfahren, warum die Abgabenvorschreibung dazumals fehlerbehaftet gewesen sein soll und ob nun alles mit rechten Dingen abgehandelt wurde.
Re: Nachverrechnung von Kanalgebühren
Verfasst: 22.05.2024, 16:30
von GrecoKK
alles2 hat geschrieben: ↑22.05.2024, 12:01
Es kann sein, dass die Kanalgebühren schon länger falsch vorgeschrieben wurden. Aber bei den Abgabennachzahlungen darf die Gemeinde nach § 207 Abs.2 BAO (Bundesabgabenordnung) bis zu 5 Jahre zurückgehen. Um beurteilen zu können, ob sich einen Beeinspruchung lohnt, müsste man erfahren, warum die Abgabenvorschreibung dazumals fehlerbehaftet gewesen sein soll und ob nun alles mit rechten Dingen abgehandelt wurde.
Vielen Dank für die Antwort!
Aus meiner Sicht ist die Änderung gerechtfertig, da anscheinend die m2 falsch berechnet wurden. Da wir nicht genau wussten, wie dies gerechnet wird, ist dies weder uns noch der Gemeinde aufgefallen.
Anhand dieser Einschätzung gehe ich davon aus, dass kein Weg daran vorbei führt, dies akzeptieren zu müssen.
Re: Nachverrechnung von Kanalgebühren
Verfasst: 22.05.2024, 21:02
von alles2
Ich kann Dich dahingehend beruhigen, dass meine Gemeinde auch eine Nachforderung ausgestellt hätte. Hatte dort extra angerufen und ohne wem was in den Mund gelegt zu haben, hatte die Gemeindebedienstete die zurückreichende Zeitdauer genannt. Die gesetzliche Grundlage kannte sie nicht aus dem Stegreif. Mit dem richtigen Stichwort war es in der BAO schnell gefunden. Daher kannst Du davon ausgehen, dass Deine Gemeinde nicht willkürlich gehandelt hat
