Gericht Kaufpreis Genossenschaftswohnung Erwerb - Erfahrungen
Verfasst: 21.05.2024, 15:04
Hallo zusammen!
Mein Mann & ich haben nun nach 10 Jahren Erstbezug ein Kaufpreis/Fixpreis Angebot für den Erwerb unserer (teils geförderten) Genossenschaftswohnung sowie Garagen-Stellplatz erhalten.
(... im Sinne und unter den Voraussetzungen des § 15b WGG i.V.m. § 77 WWFSG nach insgesamt zumindest zehnjähriger Nutzungsdauer ins Wohnungseigentum zu erwerben. Die Bedingungen für den Erwerb, insbesondere die Festlegung des Kaufpreises, richten sich nach den im jeweiligen Übertragungszeitpunkt geltenden Bestimmungen des WGG und des WWFSG samt dazu erlassenen Durchführungsverordnungen)
Der Preis erschien uns zu hoch und wir haben uns an die MA50 Schlichtungsstelle gewendet. Diese hat die MA25 beauftragt, einen Verkehrswert zu ermitteln. Der von der MA25 ermittelte Verkehrswert ist niedriger als der Kaufpreis den die Genossenschaft uns angeboten hat, und extrem deutlich niedriger als der Verkehrswert, den die Genossenschaft ermittelt hat. Damit hat die MA25 / MA50 einen ersten Ergebnisbeweis, dass das Kaufangebot der Genossenschaft offenkundig unangemessen hoch ist.
Wir warten nun auf eine Stellungnahme der Genossenschaft, gehen aber davon aus, dass diese widersprechen wird und das ganze früher oder später vor Gericht gehen wird. So wie ich den Prozess zur Fixpreisüberprüfung verstanden habe, muss dann das Gericht auch nochmals:
- in Schritt 1 zuerst feststellen, ob das Angebot der Genossenschaft offenkundig unangemessen hoch ist
- in Schritt 2 (wenn Schritt 1 = ja), den Kaufpreis für die Wohnung kalkulieren.
Gibt es hier Erfahrungen, wie lange so ein Prozess vor Gericht dauert und mit welchen Kosten zu rechnen ist?
Benötigt man einen Anwalt (welches Fachgebiet?) um hier die Forderung vor Gerichtvorzubringen, dass das Gericht doch bitte den Kaufpreis feststellen soll?
Viele Grüße
Verena
Mein Mann & ich haben nun nach 10 Jahren Erstbezug ein Kaufpreis/Fixpreis Angebot für den Erwerb unserer (teils geförderten) Genossenschaftswohnung sowie Garagen-Stellplatz erhalten.
(... im Sinne und unter den Voraussetzungen des § 15b WGG i.V.m. § 77 WWFSG nach insgesamt zumindest zehnjähriger Nutzungsdauer ins Wohnungseigentum zu erwerben. Die Bedingungen für den Erwerb, insbesondere die Festlegung des Kaufpreises, richten sich nach den im jeweiligen Übertragungszeitpunkt geltenden Bestimmungen des WGG und des WWFSG samt dazu erlassenen Durchführungsverordnungen)
Der Preis erschien uns zu hoch und wir haben uns an die MA50 Schlichtungsstelle gewendet. Diese hat die MA25 beauftragt, einen Verkehrswert zu ermitteln. Der von der MA25 ermittelte Verkehrswert ist niedriger als der Kaufpreis den die Genossenschaft uns angeboten hat, und extrem deutlich niedriger als der Verkehrswert, den die Genossenschaft ermittelt hat. Damit hat die MA25 / MA50 einen ersten Ergebnisbeweis, dass das Kaufangebot der Genossenschaft offenkundig unangemessen hoch ist.
Wir warten nun auf eine Stellungnahme der Genossenschaft, gehen aber davon aus, dass diese widersprechen wird und das ganze früher oder später vor Gericht gehen wird. So wie ich den Prozess zur Fixpreisüberprüfung verstanden habe, muss dann das Gericht auch nochmals:
- in Schritt 1 zuerst feststellen, ob das Angebot der Genossenschaft offenkundig unangemessen hoch ist
- in Schritt 2 (wenn Schritt 1 = ja), den Kaufpreis für die Wohnung kalkulieren.
Gibt es hier Erfahrungen, wie lange so ein Prozess vor Gericht dauert und mit welchen Kosten zu rechnen ist?
Benötigt man einen Anwalt (welches Fachgebiet?) um hier die Forderung vor Gerichtvorzubringen, dass das Gericht doch bitte den Kaufpreis feststellen soll?
Viele Grüße
Verena