Recht auf Erhaltung von Holzkastenfenstern?

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rechtso
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Recht auf Erhaltung von Holzkastenfenstern?

Beitrag von rechtso » 16.05.2024, 10:06

Liebe Experten,

Ich habe vor kurzem eine Eigentumswohnung gekauft, die mir u.a. wegen der traditionellen Holzkastenfenster gefallen hat. Nun hat sich allerdings herausgestellt, dass die Hausgemeinschaft in der letzten Sitzung vor meinem Kauf die Absicht bekundet hat, das Haus mit einer VWS-Fassade zu versehen und alle Fenster durch Kunststofffenster zu ersetzen (einen endgültigen Beschluss gibt es noch nicht, aber laut Protokoll waren fast alle dafür). Für mich ist diese Vorstellung ein Alptraum, weil der Einbau von Plastikfenstern den Charakter der Wohnung zerstören würde.

Kann ich per Mehrheitsbeschluss gezwungen werden, die Fenster meiner Wohnung gegen Plastikfenster zu tauschen? (Ich kann mich natürlich einfach weigern, irgendwen in die Wohnung zu lassen - aber wäre das Rechtens?)

Vielen Dank!



MG
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Re: Recht auf Erhaltung von Holzkastenfenstern?

Beitrag von MG » 17.05.2024, 07:47

Über die Maßnahme wird eine ordnungsgemäße Beschlussfassung zu erfolgen haben.

Dieser Beschluss muss dann entsprechend kundgetan werden, es muss auch eine Rechtsbelehrung über die Anfechtungsmöglichkeiten enthalten sein.

Sie haben dann die Möglichkeit, den Beschluss innerhalb der gesetzlichen Frist anzufechten.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

alles2
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Re: Recht auf Erhaltung von Holzkastenfenstern?

Beitrag von alles2 » 17.05.2024, 11:22

Mit dem Erwerb der Wohnung tritt man in die Position des Vorgängers ein. Man übernimmt seinen Sessel mit allen Zusagen, die er gemacht hat. Man könnte sich auch mit der Frage befassen, ob das der Voreigentümer beim Vertragsabschluss hätte erwähnen müssen, wenn dadurch für Dich erhebliche Mehrkosten entstehen. Man hätte vertraglich die für Dich wesentliche Ausstattung festhalten können. Dan hätte man bessere Chancen zum Anfechten gehabt.

Gibt es einen rechtskräftigen Beschluss, musst Du die Dämmungsarbeiten durchführen lassen, da die Eigentümergemeinschaft sonst auf dem Rechtsweg durchsetzen kann, den Zugang zu gewähren und Du wärst ihr gegenüber sonst schadensersatzpflichtig, wenn es zu Verzögerungen kommen würde. Also die Verweigerung würde das Problem nur kurzfristig helfen.

Auch einen Beschluss der außerordentlichen Verwaltung kann man nicht aus persönlichen, sondern formellen oder materiellen Gründen bekämpfen. Anfechtungspunkte wären, wenn das Auftragen der neuen Fassade wirtschaftlich nicht sinnvoll wäre und durch eine rotzige Fassade das äußere Erscheinungsbildes des Hauses beeinträchtigen würde oder das Objekt eine Wertminderung erfahren würde.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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