Gebühren Grundbucheintragung
Verfasst: 13.05.2024, 13:54
Hallo zusammen, gleich mal vorweg entschuldige ich mich, wenn ich hier das falsche Unterforum gewählt hätte, aber auch das Mietrechtsforum hat nicht so gepasst, denke ich.
Meine Frau und ich haben nun unsere Mietkaufwohnung von der Genossenschaft nach 10 Jahren als Eigentum gekauft. Der Kaufpreis betrug 194.000,-, so stand das auch im Kaufvertrag. Der Verkehrswert der Eigentumswohnung beträgt allerdings 353.000,-.
Jetzt gibt es im Netz unterschiedliche Aussagen zur Gebühr für die Grundbucheintragung. 1,1% ist klar, aber mal findet man die Aussage, diese müssten vom Kaufpreis gerechnet werden, mal vom Verkehrswert. Einmal habe ich die Info gefunden, die 1,1% werden vom Verkehrswert berechnet, außer es gibt einen Kaufvertrag in dem etwas anderes steht.
Meine Frau und ich sind nun verwirrt. Das Gericht sendete uns eine Zahlungsaufforderung über 1,1% des Verkehrswerts, im Text der Aufforderung stand aber "Kaufpreis". Hier herrschte auch seitens des Gerichts offenbar Verwirrung, denn die Aufforderung erging zur Hälfte an meine Frau, erst zwei Wochen später dann zur Hälfte an mich, die zuständige Bearbeiterin musste nach Rückfrage dann selbst erst recherchieren, ob Verkehrswert oder Kaufpreis. Schlussendlich bekamen wir von ihr zuletzt die Aussage, Verkehrswert stimmt, weil es sich um einen Mietkauf handelte (zu diesem Argument findet sich im Netz überhaupt nichts, auch das ist uns unklar).
Was uns noch durch den Kopf ging, es gibt ja diese 15 Jahre Veräußerungsverbot - sollten wir dennoch innerhalb dieser Frist die Wohnung verkaufen, müssten wir den Differenzbetrag zum Verkehrswert an die Genossenschaft abgeben. Womit bezüglich des Verkehrswerts die Genossenschaft der Begünstigte wäre und es somit seltsam anmutet, dass wir die Grundbucheintragung vom Verkehrswert zu begleichen hätten (ist möglicherweise sehr laienhaft gedacht, sorry, wir sind leider keine Rechtsprofis).
Bevor ich nun die zweite Zahlungsaufforderung begleiche, hier meine Frage, was stimmt nun? Verkehrswert oder Kaufpreis? Danke für Antworten!
Meine Frau und ich haben nun unsere Mietkaufwohnung von der Genossenschaft nach 10 Jahren als Eigentum gekauft. Der Kaufpreis betrug 194.000,-, so stand das auch im Kaufvertrag. Der Verkehrswert der Eigentumswohnung beträgt allerdings 353.000,-.
Jetzt gibt es im Netz unterschiedliche Aussagen zur Gebühr für die Grundbucheintragung. 1,1% ist klar, aber mal findet man die Aussage, diese müssten vom Kaufpreis gerechnet werden, mal vom Verkehrswert. Einmal habe ich die Info gefunden, die 1,1% werden vom Verkehrswert berechnet, außer es gibt einen Kaufvertrag in dem etwas anderes steht.
Meine Frau und ich sind nun verwirrt. Das Gericht sendete uns eine Zahlungsaufforderung über 1,1% des Verkehrswerts, im Text der Aufforderung stand aber "Kaufpreis". Hier herrschte auch seitens des Gerichts offenbar Verwirrung, denn die Aufforderung erging zur Hälfte an meine Frau, erst zwei Wochen später dann zur Hälfte an mich, die zuständige Bearbeiterin musste nach Rückfrage dann selbst erst recherchieren, ob Verkehrswert oder Kaufpreis. Schlussendlich bekamen wir von ihr zuletzt die Aussage, Verkehrswert stimmt, weil es sich um einen Mietkauf handelte (zu diesem Argument findet sich im Netz überhaupt nichts, auch das ist uns unklar).
Was uns noch durch den Kopf ging, es gibt ja diese 15 Jahre Veräußerungsverbot - sollten wir dennoch innerhalb dieser Frist die Wohnung verkaufen, müssten wir den Differenzbetrag zum Verkehrswert an die Genossenschaft abgeben. Womit bezüglich des Verkehrswerts die Genossenschaft der Begünstigte wäre und es somit seltsam anmutet, dass wir die Grundbucheintragung vom Verkehrswert zu begleichen hätten (ist möglicherweise sehr laienhaft gedacht, sorry, wir sind leider keine Rechtsprofis).
Bevor ich nun die zweite Zahlungsaufforderung begleiche, hier meine Frage, was stimmt nun? Verkehrswert oder Kaufpreis? Danke für Antworten!