Haushaltsversicherung verweigert Deckung nach Wasserschaden - zu Recht?
Verfasst: 10.05.2024, 12:08
Guten Tag,
Ich habe vor kurzem eine Haushaltsversicherung für meine neue (Altbau-)Wohnung abgeschlossen. Im Zuge der Umbauarbeiten zu meinem Badezimmer wurde dann ein Wasserschaden entdeckt - offenbar ist über Jahre hinweg Wasser aus einem undichten Abflussrohr gelaufen, der darunterliegende Balken ist jetzt morsch und muss saniert werden.
Ich habe mich daraufhin an meine Haushaltsversicherung gewandt, da die Wohnung über Wochen unbewohnbar sein wird und mir bei einem Wasserschaden eine Ersatzunterkunft zusteht.
Zunächst wurde der Schaden vom zuständigen Sachbarbeiter auch anerkannt ("Bezüglich Ihrer Ersatzwohnung besteht in Ihrem Fall folgende Deckung [...] Für die Auszahlung, bitten wir um die Rechnung der Ersatzwohnung") - es gab jedoch Unstimmigkeiten in den Details der Schadensabwicklung, weshalb ich mich an den Vorgesetzten des Herren gewandt habe.
Der Vorgesetzte steht nun, vier Tage nach der ursprünglichen Zusage, auf dem Standpunkt, dass das Schadensereignis doch nicht gedeckt ist, denn schließlich würde der eigentliche Wasserschaden doch schon Jahre zurückliegen.
Ist das Rechtens?
Wenn die Wohnung vor drei Jahren einmalig überschwemmt war und der Versicherer jetzt für die Folgen geradestehen soll, verstehe ich, dass er auf Nichtzuständigkeit plädiert. Bei einem chronisch undichten Rohr sieht die Sache aber m.E. anders aus. Wenn sich der Waschmaschinenschlauch löst und die Wohnung an Tag X überschwemmt ist, kann der Versicherer ja auch nicht hergehen und sich darauf herausreden, dass es an der Schlauchschelle bestimmt schon vor drei Monaten angefangen hat zu tropfen?
Unklar ist mir auch, was in dieser Situation eigentlich das Schadensereignis ist, denn MEIN Schaden besteht ja in der Unbewohnbarkeit, und dieser Schaden ist jedenfalls erst jetzt eingetreten - und zwar aufgrund eines undichten Rohrs, das auch zu Versicherungsbeginn noch undicht war.
Zuguterletzt frage ich mich, ob diese ganze Zirkuspferdchen-Nummer (erst hüh, dann hott) legal ist. Ich denke, dass eine Versicherung aufgrund NEUER Informationen eine einmal ausgesprochene Deckung wieder zurückziehen kann, aber aufgrund derselben Informationen die Deckung erst zusagen und dann wieder absagen kann's eigentlich auch nicht sein.
Vielen Dank im voraus für eure Fachmeinungen!
Ich habe vor kurzem eine Haushaltsversicherung für meine neue (Altbau-)Wohnung abgeschlossen. Im Zuge der Umbauarbeiten zu meinem Badezimmer wurde dann ein Wasserschaden entdeckt - offenbar ist über Jahre hinweg Wasser aus einem undichten Abflussrohr gelaufen, der darunterliegende Balken ist jetzt morsch und muss saniert werden.
Ich habe mich daraufhin an meine Haushaltsversicherung gewandt, da die Wohnung über Wochen unbewohnbar sein wird und mir bei einem Wasserschaden eine Ersatzunterkunft zusteht.
Zunächst wurde der Schaden vom zuständigen Sachbarbeiter auch anerkannt ("Bezüglich Ihrer Ersatzwohnung besteht in Ihrem Fall folgende Deckung [...] Für die Auszahlung, bitten wir um die Rechnung der Ersatzwohnung") - es gab jedoch Unstimmigkeiten in den Details der Schadensabwicklung, weshalb ich mich an den Vorgesetzten des Herren gewandt habe.
Der Vorgesetzte steht nun, vier Tage nach der ursprünglichen Zusage, auf dem Standpunkt, dass das Schadensereignis doch nicht gedeckt ist, denn schließlich würde der eigentliche Wasserschaden doch schon Jahre zurückliegen.
Ist das Rechtens?
Wenn die Wohnung vor drei Jahren einmalig überschwemmt war und der Versicherer jetzt für die Folgen geradestehen soll, verstehe ich, dass er auf Nichtzuständigkeit plädiert. Bei einem chronisch undichten Rohr sieht die Sache aber m.E. anders aus. Wenn sich der Waschmaschinenschlauch löst und die Wohnung an Tag X überschwemmt ist, kann der Versicherer ja auch nicht hergehen und sich darauf herausreden, dass es an der Schlauchschelle bestimmt schon vor drei Monaten angefangen hat zu tropfen?
Unklar ist mir auch, was in dieser Situation eigentlich das Schadensereignis ist, denn MEIN Schaden besteht ja in der Unbewohnbarkeit, und dieser Schaden ist jedenfalls erst jetzt eingetreten - und zwar aufgrund eines undichten Rohrs, das auch zu Versicherungsbeginn noch undicht war.
Zuguterletzt frage ich mich, ob diese ganze Zirkuspferdchen-Nummer (erst hüh, dann hott) legal ist. Ich denke, dass eine Versicherung aufgrund NEUER Informationen eine einmal ausgesprochene Deckung wieder zurückziehen kann, aber aufgrund derselben Informationen die Deckung erst zusagen und dann wieder absagen kann's eigentlich auch nicht sein.
Vielen Dank im voraus für eure Fachmeinungen!