wo steuerpflichtig nach Einwanderung?

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Antares
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wo steuerpflichtig nach Einwanderung?

Beitrag von Antares » 08.05.2024, 16:09

Hallo ,

ich ziehe im Juni von Deutschland nach Österreich. Meinen deutschen Wohnsitz löse ich vollständig auf und melde zum Juni meinen Wohnsitz in Österreich an. Mein gewöhnlicher Aufenthalt wird also über die Hälfte des Jahres 2024 in Österreich sein.

Wo bin ich nun für das Steuerjahr 2024 steuerpflichtig? Ausschließlich in Österreich, weil ich dort für mehr als das halbe Jahr meinen gewöhlichen Aufenthalt und Wohnsitz habe? Dies ist mein eindruck nach Recherche im Netz.

Oder bleibe ich dann doch in beiden Ländern steuerpflichtig, in Deutschland die ersten fünf Monate und in Österreich sieben Monate ab Juni?



alles2
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Re: Wo steuerpflichtig nach Einwanderung?

Beitrag von alles2 » 09.05.2024, 00:58

Bei Arbeitsverhältnissen (nicht Pensionsbezügen) ist es so, wie Du es vermutest! Hat ein Ausländer hier in einem Kalenderjahr länger als 183 Tagen den Lebensmittelpunkt, ist man im Ansässigkeitsstaat für das gesamte Welteinkommen bzw. die aus- und inländischen Einkünfte unbeschränkt steuerpflichtig.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Antares
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Re: Wo steuerpflichtig nach Einwanderung?

Beitrag von Antares » 09.05.2024, 02:41

alles2 hat geschrieben:
09.05.2024, 00:58
Bei Arbeitsverhältnissen (nicht Pensionsbezügen) ist es so, wie Du es vermutest! Hat ein Ausländer hier in einem Kalenderjahr länger als 183 Tagen den Lebensmittelpunkt, ist man im Ansässigkeitsstaat für das gesamte Welteinkommen bzw. die aus- und inländischen Einkünfte unbeschränkt steuerpflichtig.
Ok, aber gilt die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich dann auch für das gesamte Kalenderjahr, also im genannten Beispiel auch rückwirkend für die ersten fünf noch in Deutschland verbrachten Monate des Steuerjahrs? (genau dies möchte ich erreichen)

Und gilt es àuch für Kapitalerträge?

Ich habe bspw. während der ersten 5 Monaten Ansässigkeit in Deutschland unterm Strich negative (ausländische) Kapitalerträge, also Verluste erzielt. Kann ich diese nach Niederlassung in Österreich noch mit Gewinnen aus Kapitalerträgen des weiteren Jahresverlaufs verrechnen?

alles2
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Re: wo steuerpflichtig nach Einwanderung?

Beitrag von alles2 » 09.05.2024, 11:14

Die unbeschränkte Steuerpflicht gemäß § 1 Abs.2 EStG (Einkommensteuergesetz) gilt nach § 2 Abs.1 EStG auch rückwirkend. § 2 Abs.3 EStG normiert jene Einkünfte, die der Einkommensteuer unterliegen. Nach Z 5 auch Einkünfte aus Kapitalvermögen, wobei ausländische Einkünfte und Verluste entsprechend Absatz 8 behandelt werden. Demnach gelten bei der Berechnung der Steuer ausländischer Einkünfte die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes (Z 1) und im Ausland nicht berücksichtigte Verluste sind bei der Ermittlung des Einkommens höchstens in Höhe der nach ausländischem Steuerrecht ermittelten Verluste des betreffenden Wirtschaftsjahres anzusetzen (Z 3). Sind ausländische Einkünfte von der Besteuerung im Inland ausgenommen, erhöhen die nach Z 3 angesetzten ausländischen Verluste in jenem Kalenderjahr ganz oder teilweise den Gesamtbetrag der Einkünfte, in dem sie im Ausland ganz oder teilweise berücksichtigt werden oder berücksichtigt werden könnten (Z 4). Nur bei inländischen Einkünften aus Kapitalvermögen wird die Einkommensteuer durch Steuerabzug erhoben (Kapitalertragsteuer nach § 93 Abs.1 EStG).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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