Vereinsgesetz

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waylon
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Vereinsgesetz

Beitrag von waylon » 08.05.2024, 08:42

Guten Tag,
nach erfolgloser Internetsuche, hoffe ich hier eine Antwort zu bekommen.

Wir sind ein FKK-Verein Tulln, dessen Vereinsgelände zur einen Hälfte von der Stadtgemeinde und die andere Hälfte von Privat an uns verpachtet wurde.
Haben wir Vereinsmitglieder das Recht, die Pachtverträge einzusehen?
Es geht in erster Linie darum, herauszufinden, ob die, von uns verlangte Pacht, gerechtfertigt ist und zum anderen, welche Punkte bzgl. Bewirtschaftung drinnen steht.
Ich bedanke mich schon mal vielmals im voraus, für die Mühe und die Zeit....
MFG



Hank
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Re: Vereinsgesetz

Beitrag von Hank » 24.05.2024, 17:56

...die Leitung des Vereins obliegt dem Vereinsvorstand - als normales Vereinsmitmitglied braucht es je nach Statuten dafür einen gültigen Beschluss, dh das Thema muss auf die Tagesordnung bei der nächsten Generalversammlung kommen...

waylon
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Re: Vereinsgesetz

Beitrag von waylon » 31.05.2024, 14:59

Vielen Dank schon mal für die Antwort.
Dieses Thema, Offenlegung der Pachtverträge wurde schon bei einer Generalversammlung angesprochen.
Es gab Unklarheiten von Seiten unseres Kassiers, weswegen wir ihn nicht entlastet haben.
Trotz neuen Obmanns, gibt es keine Bereitschaft uns die Pachtverträge zu zeigen.
Wir bewohnen hier Superädifikate, die sich auf Pachtgrund befinden.
Da wir keine Unterpachtverträge haben, möchten wir Einblick in die Pachtverträge haben, um zu sehen, welche
Vereinbarungen wegen der Bewirtschaftung gemacht wurden.
Es geht unter anderem um Baumschnitt.
Generell liegt im Verein einiges im Argen, weswegen hier auch so gemauert wird. DIe Plage geht auch weiter, wie z.Bsp.
unberechtigter Stimmrechtsentzug usw.

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