Vereinsgesetz

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waylon
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Vereinsgesetz

Beitrag von waylon » 08.05.2024, 08:42

Guten Tag,
nach erfolgloser Internetsuche, hoffe ich hier eine Antwort zu bekommen.

Wir sind ein FKK-Verein Tulln, dessen Vereinsgelände zur einen Hälfte von der Stadtgemeinde und die andere Hälfte von Privat an uns verpachtet wurde.
Haben wir Vereinsmitglieder das Recht, die Pachtverträge einzusehen?
Es geht in erster Linie darum, herauszufinden, ob die, von uns verlangte Pacht, gerechtfertigt ist und zum anderen, welche Punkte bzgl. Bewirtschaftung drinnen steht.
Ich bedanke mich schon mal vielmals im voraus, für die Mühe und die Zeit....
MFG



Hank
Beiträge: 1458
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Re: Vereinsgesetz

Beitrag von Hank » 24.05.2024, 17:56

...die Leitung des Vereins obliegt dem Vereinsvorstand - als normales Vereinsmitmitglied braucht es je nach Statuten dafür einen gültigen Beschluss, dh das Thema muss auf die Tagesordnung bei der nächsten Generalversammlung kommen...

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