Servitut/Wegerecht Erweiterung
Verfasst: 07.05.2024, 13:50
Hallo zusammen,
ich hoffe, dass mir von euch jemand sagen kann, ob wir in unserer Angelegenheit überhaupt eine Chance auf Erfolg hätten.
Und zwar sind wir Grundbesitzer und Wegerecht-Geber für ein Grundstück in zweiter Reihe, damit dieser von der Straße auf seinen Grund kommt.
Es gibt einen Vertrag dafür aus den 80er Jahren, welche dem Nachbarn das Wegerecht einrräumt. Damals war auf dem Nachbarsgrundstück nur eine Holzhütte. In den 90er Jahren wurde ein Einfamilienhaus gebaut.
Im Vertrag sind keine besonderen Punkte, außer der Schneeräumung und einer 50/50 Kostenteilung im Falle von Instandhaltungen etc.
Vor ein paar Jahren wurde das Nachbarsgrundstück/Haus von einem Bauträger gekauft.
Nun ist die Einladung zur Bauverhandlung bei uns eingetrudelt und wir haben uns bei der Gemeinde erkundigt was der Plan ist: ein dreistöckiges Wohngebäude mit 17 Wohneinheiten.
Haben wir theoretisch (und praktisch ) eine Chance, das irgendwie abzuwenden? Habe mal gelesen, dass, falls sich die Gegebenheiten großartig ändern (EFH -> 3stöckiges Wohngebäude mit 17 Wohnungen) ändert, das nicht akzeptiert werden muss?
Danke für euren Input und schöne Grüße
ich hoffe, dass mir von euch jemand sagen kann, ob wir in unserer Angelegenheit überhaupt eine Chance auf Erfolg hätten.
Und zwar sind wir Grundbesitzer und Wegerecht-Geber für ein Grundstück in zweiter Reihe, damit dieser von der Straße auf seinen Grund kommt.
Es gibt einen Vertrag dafür aus den 80er Jahren, welche dem Nachbarn das Wegerecht einrräumt. Damals war auf dem Nachbarsgrundstück nur eine Holzhütte. In den 90er Jahren wurde ein Einfamilienhaus gebaut.
Im Vertrag sind keine besonderen Punkte, außer der Schneeräumung und einer 50/50 Kostenteilung im Falle von Instandhaltungen etc.
Vor ein paar Jahren wurde das Nachbarsgrundstück/Haus von einem Bauträger gekauft.
Nun ist die Einladung zur Bauverhandlung bei uns eingetrudelt und wir haben uns bei der Gemeinde erkundigt was der Plan ist: ein dreistöckiges Wohngebäude mit 17 Wohneinheiten.
Haben wir theoretisch (und praktisch ) eine Chance, das irgendwie abzuwenden? Habe mal gelesen, dass, falls sich die Gegebenheiten großartig ändern (EFH -> 3stöckiges Wohngebäude mit 17 Wohnungen) ändert, das nicht akzeptiert werden muss?
Danke für euren Input und schöne Grüße