Hallo zusammen,
ich hoffe, dass mir von euch jemand sagen kann, ob wir in unserer Angelegenheit überhaupt eine Chance auf Erfolg hätten.
Und zwar sind wir Grundbesitzer und Wegerecht-Geber für ein Grundstück in zweiter Reihe, damit dieser von der Straße auf seinen Grund kommt.
Es gibt einen Vertrag dafür aus den 80er Jahren, welche dem Nachbarn das Wegerecht einrräumt. Damals war auf dem Nachbarsgrundstück nur eine Holzhütte. In den 90er Jahren wurde ein Einfamilienhaus gebaut.
Im Vertrag sind keine besonderen Punkte, außer der Schneeräumung und einer 50/50 Kostenteilung im Falle von Instandhaltungen etc.
Vor ein paar Jahren wurde das Nachbarsgrundstück/Haus von einem Bauträger gekauft.
Nun ist die Einladung zur Bauverhandlung bei uns eingetrudelt und wir haben uns bei der Gemeinde erkundigt was der Plan ist: ein dreistöckiges Wohngebäude mit 17 Wohneinheiten.
Haben wir theoretisch (und praktisch ) eine Chance, das irgendwie abzuwenden? Habe mal gelesen, dass, falls sich die Gegebenheiten großartig ändern (EFH -> 3stöckiges Wohngebäude mit 17 Wohnungen) ändert, das nicht akzeptiert werden muss?
Danke für euren Input und schöne Grüße
Servitut/Wegerecht Erweiterung
Re: Servitut/Wegerecht Erweiterung
Es wäre nicht das erste Mal, dass mit einem Bauvorhaben ein unzulässiger Servitutserweiterung nach § 484 ABGB verbunden oder dadurch eine unzumutbare Mehrbelastung des dienenden Guts eingetreten wäre. So wie Du es wunderbar verglichen hast, würde man schon zu betrachten haben, welchen Zweck die Grunddienstbarkeit hatte und mit welcher Änderung so eine Wohnanlage nun einhergeht. Daher ist von einer stärkeren Belastung auszugehen, die der Eigentümer des mit einem Wegerecht belastenden Grundstücks nicht hinnehmen muss.
Auf jeden Fall würde ich mit dem Bauträger darüber reden, da er sich sonst auf eine Servitutenfreiheitsklage nach § 523 ABGB einstellen kann, sollte er keine andere Lösung finden. Denn ohne Zufahrt kein Bau, woran bereits etliche Baupläne durchkreuzt werden konnten. Bei der Bauverhandlung sollten Eure Einwendungen unbedingt aufgenommen werden, damit alle sehen, dass Ihr Euch zur Wehr setzt. Und Ihr könntet am Amtstag beim Grundbuchsgericht Rat einholen.
Auf jeden Fall würde ich mit dem Bauträger darüber reden, da er sich sonst auf eine Servitutenfreiheitsklage nach § 523 ABGB einstellen kann, sollte er keine andere Lösung finden. Denn ohne Zufahrt kein Bau, woran bereits etliche Baupläne durchkreuzt werden konnten. Bei der Bauverhandlung sollten Eure Einwendungen unbedingt aufgenommen werden, damit alle sehen, dass Ihr Euch zur Wehr setzt. Und Ihr könntet am Amtstag beim Grundbuchsgericht Rat einholen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Servitut/Wegerecht Erweiterung
Danke für deine Einschätzung/Infos!
Re: Servitut/Wegerecht Erweiterung
Haben jetzt eine Deckungsabsage von der Rechtschutzversicherung erhalten, da alles im Bauverfahren keinen Versicherungsfall darstellt.
D.h. wir könnten erst klagen wenn der Bau vollendet ist. Wir würden natürlich der Gemeinde bzw. dem Bauherren diese Situation noch vor Baubeginn mitteilen.
Aber ich denke mal, dass wir hier entweder gleich auf unsere eigenen Kosten ohne Versicherungsdeckung klagen müssten und es nachher zu spät wäre?
D.h. wir könnten erst klagen wenn der Bau vollendet ist. Wir würden natürlich der Gemeinde bzw. dem Bauherren diese Situation noch vor Baubeginn mitteilen.
Aber ich denke mal, dass wir hier entweder gleich auf unsere eigenen Kosten ohne Versicherungsdeckung klagen müssten und es nachher zu spät wäre?
Re: Servitut/Wegerecht Erweiterung
Wie gesagt, ich würde das am Amtstag klären. Man kann die Klage bei einer unzulässigen Servitutserweiterung anstrengen. Sind die Arbeiten bereits im Gange, kann man beim Bezirksgericht eine Unterlassungsklage oder innerhalb von 30 Tagen ab Kenntnis der Störung und des Störers eine Besitzstörungsklage einreichen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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