Frage zu §§ 934 ABGB

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rosenrot
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Frage zu §§ 934 ABGB

Beitrag von rosenrot » 06.05.2024, 15:01

Hallo Forum-Leute!

Mein Schwager hat mich wegen einem Absatz in einem Vertrag um Hilfe gebeten und möchte folgendes wissen.

Kann hier jemand einen Absatz und den §§ 934 ABGB darin so erklären, damit er das als Laie auch verstehen kann.
Was das also genau heißt und bedeutet???
Er versteht da nämlich nur „Bahnhof“….
Vielen Dank.

Es geht also um folgendes:
1. Die Vertragsparteien sind in Kenntnis der Bestimmungen der §§ 934 f ABGB und erklären, dass
ihnen der wahre Wert in diesem Vertrag normierten wechselseitigen Rechten und Pflichten
bekannt ist und sie die Leistungen und Gegenleistungen aus beiderseits angemessen anerkennen.

2. § 934 ABGB Schadloshaltung wegen Verkürzung über die Hälfte.
Hat bey zweyseitig verbindlichen Geschäften ein Theil nicht einmahl die Hälfte dessen, was er dem andern gegeben hat, von diesem an dem gemeinen Werthe erhalten, so räumt das Gesetz dem verletzten Theile das Recht ein, die Aufhebung, und die Herstellung in den vorigen Stand zu fordern. Dem andern Theile steht aber bevor, das Geschäft dadurch aufrecht zu erhalten, daß er den Abgang bis zum gemeinen Werthe zu ersetzen bereit ist. Das Mißverhältniß des Werthes wird nach dem Zeitpuncte des geschlossenen Geschäftes bestimmt
Zuletzt geändert von rosenrot am 07.05.2024, 14:42, insgesamt 1-mal geändert.



alles2
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Re: Frage zu § 934 ABGB

Beitrag von alles2 » 06.05.2024, 19:53

Zu laesio enormis gem. § 934 ABGB finden sich hier einige Einträge. Zusammengefasst auch dort samt Verweis auf § 935 ABGB und § 351 UGB (Unternehmensgesetzbuch):

https://de.wikipedia.org/wiki/Laesio_enormis#%C3%96sterreich

Weil ein Vertrag angefochten werden kann, wenn eine Leistung mehr als das Doppelte als die Gegenleistung wert ist, kann dieses Mittel vertraglich ausgeschlossen, sollte einem der wahre Wert bekannt gewesen sein. Daher die explizite Erwähnung des Umstandes im vertraglichen Passus.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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