§ 17 ECG weggefallen?!
Verfasst: 03.05.2024, 11:33
Hallo!
Bin neu hier, also bitte ich um Verzeihung, falls ich was falsch einordne oder etwas bereits hier dokumentiertes nicht fand.
Außerdem bin ich kein Rechtsexperte, sondern nur ein IT-Dienstleister.
Bei der Erstellung einer neuen Website wollte ich heute einen schon sehr lange verwendeten Disclaimer (*) überprüfen, neu ausrichten. In dem geht es hpts. um die "Linkhaftung", wie ich den § 17 ECG (https://www.jusline.at/gesetz/ecg/paragraf/17) laienhaft nenne.
Doch: "§ 17 ECG (weggefallen)" !?
Wie, was? Und keiner weiß davon, da muss man selber zufällig darüberstolpern?
Dazu jede Menge weiterer Paragrafen, die auch weg sind ...
Was bedeutet das?
Welche Regeln treten an deren Stelle?
Was ist mit schwebenden Verfahren, wo es um das geht?
*) Ja, ich weiß, so Disclaimer sind eher unnütz, wenn kein Besucher da nachweislich zustimmt. Doch mir war immer wichtig, die Haftung für den Kram, den andere verzapfen abzuweisen. Dies v.a. im Sinne eines größeren österr. Medienportals, welches ja aufgrund seiner Aufgabe zu tausenden fremden Websites und (mitunter auch problematischen, falschen, ...) Informationen verlinkt.
Und nun? Darf man jetzt ungestraft überallhin verlinken, ohne gleich ein paar tausend Euro Abmahnungen zu kassieren, nur weil die Zielseite Blödsinn schrieb?
Bitte um Infos dazu, ich finde nichts brauchbares im Netz. Danke!
Bin neu hier, also bitte ich um Verzeihung, falls ich was falsch einordne oder etwas bereits hier dokumentiertes nicht fand.
Außerdem bin ich kein Rechtsexperte, sondern nur ein IT-Dienstleister.
Bei der Erstellung einer neuen Website wollte ich heute einen schon sehr lange verwendeten Disclaimer (*) überprüfen, neu ausrichten. In dem geht es hpts. um die "Linkhaftung", wie ich den § 17 ECG (https://www.jusline.at/gesetz/ecg/paragraf/17) laienhaft nenne.
Doch: "§ 17 ECG (weggefallen)" !?
Wie, was? Und keiner weiß davon, da muss man selber zufällig darüberstolpern?
Dazu jede Menge weiterer Paragrafen, die auch weg sind ...
Was bedeutet das?
Welche Regeln treten an deren Stelle?
Was ist mit schwebenden Verfahren, wo es um das geht?
*) Ja, ich weiß, so Disclaimer sind eher unnütz, wenn kein Besucher da nachweislich zustimmt. Doch mir war immer wichtig, die Haftung für den Kram, den andere verzapfen abzuweisen. Dies v.a. im Sinne eines größeren österr. Medienportals, welches ja aufgrund seiner Aufgabe zu tausenden fremden Websites und (mitunter auch problematischen, falschen, ...) Informationen verlinkt.
Und nun? Darf man jetzt ungestraft überallhin verlinken, ohne gleich ein paar tausend Euro Abmahnungen zu kassieren, nur weil die Zielseite Blödsinn schrieb?
Bitte um Infos dazu, ich finde nichts brauchbares im Netz. Danke!