Auslegung: Art 6 StGG?
Verfasst: 03.05.2024, 03:08
Es ist die Rede von "todte Hand". Was ist darunter zu verstehen?
2. Frage: Habe ich Recht mit dieser Aussage?: "In ´Absatz 2´ wird sogar das Recht eingeräumt für die „todte Hand“ das Grundrecht zur Erwerbsfreiheit einzuschränken. Somit liegt auch hier ein formeller Gesetzesvorbehalt vor".
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Art 6 StGG zweiter Satz: Für die todte Hand sind Beschränkungen des Rechtes, Liegenschaften zu erwerben und über sie zu verfügen, im Wege des Gesetzes aus Gründen des öffentlichen Wohles zulässig.
2. Frage: Habe ich Recht mit dieser Aussage?: "In ´Absatz 2´ wird sogar das Recht eingeräumt für die „todte Hand“ das Grundrecht zur Erwerbsfreiheit einzuschränken. Somit liegt auch hier ein formeller Gesetzesvorbehalt vor".
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Art 6 StGG zweiter Satz: Für die todte Hand sind Beschränkungen des Rechtes, Liegenschaften zu erwerben und über sie zu verfügen, im Wege des Gesetzes aus Gründen des öffentlichen Wohles zulässig.