Notarkosten Vertragserrichtung, Kauf kam nicht zustande

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Julian85
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Notarkosten Vertragserrichtung, Kauf kam nicht zustande

Beitrag von Julian85 » 25.04.2024, 19:44

Hallo zusammen, vielleicht weiß jemand Rat:

Ich hatte mit einem Immobilienentwickler Anfang 2023 ein Kaufanbot für den Kauf einer neuen Eigentumswohnung unterschrieben. Der Verkäufer hat daraufhin einen Notar mir der Vertragserrichtung betraut. Der Vertragserrichtungsprozess geriet irgendwann ins Stocken und es kam nie zur Unterzeichnung, da der Entwickler wohl marktbedingt kaum Wohnungen verkaufen konnte und das Projekt komplett auf Eis lag. Mittlerweile ist die im Kaufanbot festgelegte Frist von einem Jahr verstrichen, das heißt, der Vertrag gilt als aufgelöst. Soweit so gut, also kein Wohnungskauf.

Nun kommt der Notar auf mich zu und verlangt die Gebühren für die Vertragserrichtung. Ich war natürlich intuitiv nicht gewillt zu zahlen und frage mich, ob für diese Forderung eine Grundlage besteht. Benannt und ausgesteuert wurde der Notar vom Verkäufer; das Ganze passierte aber natürlich auf Grundlage eines Kaufanbots, das bei erfolgtem Kaufabschluss eine Zahlung der Notarkosten durch mich vorsah.

- Hat der Notar einen Anspruch gegen mich, gegen den Verkäufer oder eventuell gegen beide Parteien?
- Falls ein Anspruch gegen mich besteht, wie stehen die Chancen, Schadensersatz gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen?



MG
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Re: Notarkosten Vertragserrichtung, Kauf kam nicht zustande

Beitrag von MG » 25.04.2024, 20:40

Auf meiner Homepage unter der Rubrik "Gruselkabinett" behandle ich genau so einen Fall:

Unfreiwillig zum Handkuss?
Nach langer, zäher Suche hatte die Verkäuferin einen Käufer für Ihre Villa gefunden. Dieser beauftragte einen Notar mit der weiteren Vertragsabwicklung. Der Kaufvertrag wurde unterfertigt und als nächster Schritt sollte der Kaufpreis auf das Treuhandkonto überwiesen werden. Sollte…

Nach unzähligen Vertröstungen reichte es schließlich der Verkäuferin. Sie setzte eine letzte Nachfrist, und als auch diese nicht vom Käufer eingehalten wurde, trat vom Vertrag zurück.

Inzwischen hatte sich heraus gestellt, dass der Käufer in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten war. Einige Wochen später flatterte der Verkäuferin die Rechnung des Notars ins Haus , mit der er ihr seine gesamten bisherigen Kosten in Rechnung stellte, da von seinem eigentlichen Auftraggeber nichts mehr zu holen war.

Erst jetzt wandte sich die Verkäuferin an mich und ich musste ihr leider mitteilen, dass das Vorgehen des Notars vom Gesetz (§ 12 Notariatstarifgesetz/NTG) gedeckt ist. Wenn nichts Gegenteiliges vereinbart wird, dann haften alle Beteiligten für die Kosten des Notars, auch wenn sie selbst den Notar nicht beauftragt haben!

Es ist daher wichtig, dass bei einer Vertragsabwicklung durch einen Notar (bei Rechtsanwälten gibt es keine derartige Regelung!) ausdrücklich festgehalten wird, dass nur der eigentliche Auftraggeber für die Kosten des Notars haftet.


Als Ergebnis muss man davon ausgehen, dass Sie gegenüber dem Notar für die Kosten haften. Ob Sie Anspruch gegenüber dem Verkäufer auf Ersatz haben, könnte man nur beurteilen, wenn man sich die zwischen Ihnen getroffenen Vereinbarungen ansieht.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

gtittering
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Re: Notarkosten Vertragserrichtung, Kauf kam nicht zustande

Beitrag von gtittering » 26.04.2024, 11:34

Wenn der Vertragserstellungsprozess ins Stocken geriet und der Vertrag nie unterzeichnet wurde, weil der Bauträger nicht in der Lage war, Wohnungen zu verkaufen, könnte meiner Meinung nach argumentiert werden, dass der Kauf nicht abgeschlossen wurde und daher die Notargebühren nicht anfallen sollten. Letztlich kommt es jedoch auf die konkreten Konditionen des Kaufangebots und etwaige Vereinbarungen zwischen den beteiligten Parteien an.

alles2
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Re: Notarkosten Vertragserrichtung, Kauf kam nicht zustande

Beitrag von alles2 » 26.04.2024, 13:51

Solange der Notar nichts für den nicht zustande gekommenen Abschluss kann und er eine beauftragte Leistung erbracht hat, ist er auch zu entlohnen (§ 8 NTG). Liegt das Verschulden bei ihm, dürfte nichts in Rechnung gestellt werden (§ 9 NTG).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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