Beweise in elekronischen Akt nicht auffindbar

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Gerhard 15
Beiträge: 7
Registriert: 23.10.2022, 15:41

Beweise in elekronischen Akt nicht auffindbar

Beitrag von Gerhard 15 » 24.04.2024, 10:23

Hallo werte Forenmitglieder,
wir haben in einem Verfahren beim Revisionsgreicht ein urteil bekommen, wo das Thema Wohnzone nicht erwähnt wurde.
Wir haben in der letzten Verhandlung Beweise vorgelegt, wo gewerbliche Vermietung in der Wohnzone stattfindet.
Wenn diese Beweise, welche im Protokoll der Verhandlung mit ./xx erwähnt werden, nicht im elektronischen Akt liegen, wurden sie dann vom Revisionsgericht gesehen und in bei der Entscheidung einbezogen?
Würde das Verfahren wieder in die 1. Instanz zurückgehen, falls ein Verfahrensfehler besteht?
Danke für Hinweise
mfg
Gerhard



alles2
Beiträge: 3328
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Beweise in elekronischen Akt nicht auffindbar

Beitrag von alles2 » 24.04.2024, 11:45

Man könnte bei der Kanzlei des Gerichts anrufen und fragen, warum Sie das Dokument nicht in dieser Form der Akte befindet. Es befindet sich noch alles in der Phase der Umstellung, um von der Papier-Akte wegzukommen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

MG
Beiträge: 1501
Registriert: 11.05.2007, 09:16
Kontaktdaten:

Re: Beweise in elekronischen Akt nicht auffindbar

Beitrag von MG » 25.04.2024, 07:51

Abzuklären wäre vorab, ob es überhaupt noch einen weiteren Rechtsmittelzug gibt.

Sie sprechen vom "Revisionsgericht", diese Bezeichnung würde man eher für ein Gericht verwenden, das in letzter Instanz entschieden hat.

Um welche Art Verfahren handelt es sich und welches Gericht hat nun die Entscheidung getroffen?

Üblicherweise werden in Urteilen die Beweise aufgezählt und dabei auch die vorgelegten Urkunden aufgezählt.

Sollte es einen weiteren Rechtszug geben und dabei auch Mangelhaftigkeiten des Verfahrens geltendgemacht werden können, dann wäre das Nichtberücksichtigen der Urkunde von Relevanz, wenn sich bei deren Berücksichtigung eine andere rechtliche Beurteilung ergeben hätte.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 18 Gäste