telefonterror
Verfasst: 29.04.2003, 09:55
guten tag,
ich hoffe ich bin in diesem forum richtig....
es geht um telefonterror der von der ex-freundin meines partners stattfindet.
es wurde eine fangschaltung veranlasst die feststellte das die anrufe von ihrem handy getätigt werden, es wurde ein gespräch mit der besagten dame vereinbart, ich bekam die zusicherung das mit sofortiger wirkung die anrufe von ihrer seite unterlassen werden.
unter dieser voraussetzung vereinbarten wir keine anzeige bzw. rechtliche schritte zu gehen.
jetzt einige monate später bekomme ich eine anzeige vom fernmeldeamt & eine weitere vom RA bzgl. 5!anrufe die von meinem handy aus an ihre nummer getätigt wurden (in einem zeitrahmen einer woche & niemals nach 21 uhr abends!!)
diese anrufe waren rückrufe da sie mir eine nachricht auf meiner mobilbox hinterlassen hatte.....
es geht immerhin bereits um 600EUR "strafe"!
wie kann man im nachhinein etwas beweisen?
welche möglichkeiten stehen mir zur verfügung?
ich bin nun soweit eine anzeige gegen die dame wegen verleumdung usw. zu machen....
vielen herzlichen dank!
glg
ich hoffe ich bin in diesem forum richtig....
es geht um telefonterror der von der ex-freundin meines partners stattfindet.
es wurde eine fangschaltung veranlasst die feststellte das die anrufe von ihrem handy getätigt werden, es wurde ein gespräch mit der besagten dame vereinbart, ich bekam die zusicherung das mit sofortiger wirkung die anrufe von ihrer seite unterlassen werden.
unter dieser voraussetzung vereinbarten wir keine anzeige bzw. rechtliche schritte zu gehen.
jetzt einige monate später bekomme ich eine anzeige vom fernmeldeamt & eine weitere vom RA bzgl. 5!anrufe die von meinem handy aus an ihre nummer getätigt wurden (in einem zeitrahmen einer woche & niemals nach 21 uhr abends!!)
diese anrufe waren rückrufe da sie mir eine nachricht auf meiner mobilbox hinterlassen hatte.....
es geht immerhin bereits um 600EUR "strafe"!
wie kann man im nachhinein etwas beweisen?
welche möglichkeiten stehen mir zur verfügung?
ich bin nun soweit eine anzeige gegen die dame wegen verleumdung usw. zu machen....
vielen herzlichen dank!
glg