telefonterror

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JUSLINE
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telefonterror

Beitrag von JUSLINE » 29.04.2003, 09:55

guten tag,



ich hoffe ich bin in diesem forum richtig....

es geht um telefonterror der von der ex-freundin meines partners stattfindet.

es wurde eine fangschaltung veranlasst die feststellte das die anrufe von ihrem handy getätigt werden, es wurde ein gespräch mit der besagten dame vereinbart, ich bekam die zusicherung das mit sofortiger wirkung die anrufe von ihrer seite unterlassen werden.

unter dieser voraussetzung vereinbarten wir keine anzeige bzw. rechtliche schritte zu gehen.

jetzt einige monate später bekomme ich eine anzeige vom fernmeldeamt & eine weitere vom RA bzgl. 5!anrufe die von meinem handy aus an ihre nummer getätigt wurden (in einem zeitrahmen einer woche & niemals nach 21 uhr abends!!)

diese anrufe waren rückrufe da sie mir eine nachricht auf meiner mobilbox hinterlassen hatte.....

es geht immerhin bereits um 600EUR "strafe"!

wie kann man im nachhinein etwas beweisen?



welche möglichkeiten stehen mir zur verfügung?

ich bin nun soweit eine anzeige gegen die dame wegen verleumdung usw. zu machen....



vielen herzlichen dank!

glg










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JUSLINE
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RE: telefonterror

Beitrag von JUSLINE » 30.04.2003, 11:56

> wie kann man im nachhinein etwas beweisen?



Möglicherweise - ich kenne Ihre Handyfirma nicht - können noch nachträglich Rufdatenaufzeichnungen der in einem bestimmten Zeitraum geführten Telefonate abgerufen werden. Z.B. funktioniert es seit kurzem bei A 1 net. Da können die Anrufzeiten und angerufenenen Nummern - geringfügig verschlüsselt - über sechs Monate zurück übers Internet kostenlos abgerufen werden, vom jeweiligen Anschlußinhaber bzw. den von ihm/ihr Legitimierten. Damit können Sie nachweisen, wann und wie oft sie wen angerufen haben.

>

> welche möglichkeiten stehen mir zur verfügung?

Diese Möglichkeiten sollten eigentlich auf den Ihnen übersendeten Schriftstücken angegeben sein. Jedenfalls: Stellungnahme zum Akt. Auch Zeugen (Name, Beruf, Adresse, was können sie bezeugen) bzw. Nachweise über die von Ihnen seinerzeit bestellte Fangschaltung können als Beweismittel dienen.



> ich bin nun soweit eine anzeige gegen die dame wegen verleumdung usw. zu machen....



Die Angelegenheit scheint ziemlich eskaliert zu sein, wobei es ja grundlegend (auch) um Emotionen wegen menschlicher Beziehungen (Trennung, neue Freundin, Eifersucht) gehen dürfte. Achtung, solche Verfahren können sich langwierig und damit oft auch nerven- und geldaufwändig gestalten! Das zugrundeliegende Problem wird damit nicht wirklich gelöst, kann es ja auch nicht.



Aber zu wehren versuchen in irgendeiner Form gegen die ungerechten Vorwürfe sollten Sie sich mE schon.



mfg, MA.



> vielen herzlichen dank!

> glg

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