Pfusch Installateur

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Terence
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Pfusch Installateur

Beitrag von Terence » 15.04.2024, 19:41

Guten Abend,

bei uns wurde vor einem halben Jahr ein Heizkörper im Badezimmer undicht. Der daraufhin verständigte Installateur nahm die Daten auf und meinte, sich darum zu kümmern. Wir wurden bis Anfang April, also ein halbes Jahr, immer wieder vertröstet mit Lieferschwierigkeiten.
Nun wurde das gute Stück endlich montiert. Erst nachdem der Installateur wieder abgefahren war, haben wir bemerkt, dass:
1. am Auftrag ein Heizkörper mit den Maßen 800x800x20cm angegeben ist
2. auf der Rechnung ein Heizkörper mit den Maßen 800x600x20cm verrechnet wurde und
3. ein Heizkörper mit den Maßen 600x600x20cm montiert wurde.

Der montierte Heizkörper hat für den Raum zu wenig Heizleistung.
Die Rechnung wurde noch nicht bezahlt, da der Betrag überwiesen werden soll.

Die Fragen sind jetzt:
Soll die Rechnung bezahlt werden? Der Auftrag wurde ja nicht ordentlich erfüllt.
Soll/Kann eine Mängelrüge mit Aufforderung zur Nachbesserung gestellt werden?
Ist es möglich, vom Auftrag komplett zurückzutreten, sodass der Installateur die Arbeiten rückgängig machen muss?

Danke für die Antworten!



alles2
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Re: Pfusch Installateur

Beitrag von alles2 » 15.04.2024, 22:35

Ich nehme an, die Einheit der Maße ist "mm" statt "cm", da die Heizkörper sonst bis zu 8 Meter wären. Der Auftraggeber hat bis zur mängelfreien und vollständigen Ausführung ein (nicht schikanös ausgeübtes) Zurückbehaltungsrecht bzw. Retentionsrecht nach § 471 ABGB des Werklohns. Eine Wandlung (Rückabwicklung des Vertrags) ist auch möglich, sofern der Betrieb nicht bereit ist, die Sache binnen einer angemessenen Frist von beispielsweise 2 Wochen zu verbessern oder den Heizkörper auszutauschen. Oder wenn Du für den bestehenden Zustand nicht mit einer Preisminderung einverstanden bist.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Terence
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Re: Pfusch Installateur

Beitrag von Terence » 16.04.2024, 08:40

Vielen Dank für deine Antwort, alles2!

Ja, die Maße sind natürlich mm.
Ein Hinnehmen des derzeitigen Zustandes kommt leider nicht infrage, da der montierte Heizkörper unterdimensioniert ist.
Das heißt in (meinen) einfachen Worten, ich setze dem Installateur eine Frist von ~2 Wochen um den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erfüllen. Falls das nicht passiert, käme ein Rücktritt vom Auftrag in Frage, der Installateur müsste dann seine Arbeiten rückgängig machen. Entstehen mir dadurch Kosten durch Zeitaufwand, KFZ, und was es da alles gibt?

Gäbe es auch eine Möglichkeit, sofort vom Auftrag zurückzutreten?
Mir fällt da die fehlende Belehrung über das Rücktrittsrecht ein, würde das ziehen?

Danke und einen schönen Tag!

alles2
Beiträge: 3320
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Re: Pfusch Installateur

Beitrag von alles2 » 16.04.2024, 12:34

Wird eine Firma telefonisch, schriftlich oder vor Ort aufgesucht, ist eine Rücktrittsbelehrung nicht vorgesehen. Die braucht es nach § 3 KSchG (Konsumentenschutzgesetz) und § 11 FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) bei Fern- und Auswärtsgeschäften außerhalb der Geschäftsräume oder online zustande gekommene Verträge.

Man kann bei einer Leistungsdiskrepanz nicht einfach vom Vertrag zurücktreten, ohne das Unternehmen vorher die Gelegenheit zu geben, seine Leistung zu erbringen. Ist offenkundig, dass der Dienstleister nicht an der Erfüllung interessiert ist, sähe das anders aus. Daher im Sinne des Gewährleistungsanspruches schriftlich mit der Aufforderung reklamieren, die Arbeit vereinbarungsgemäß zu erbringen, und eine Nachfrist setzen, da der Vertrag sonst rückabzuwickeln wäre.
Man kann den Handwerker auch darum bitten, sich den "Pfusch" anzusehen und die weitere Vorgehensweise besprechen. Dabei kann man gerne nachfragen, wie es zu den Ungereimtheiten überhaupt kommen konnte.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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