Hallo liebe Mitglieder,
Wir sind zwei Geschwister.
Unsere Mutter ist in 2. Ehe verheiratet.
Unsere Mutter und unser Stiefvater besitzen zu jeweils 1/2 Grundstück mit Haus (lastenfrei).
Unser Stiefvater hat vier Halbschwestern, keine leiblichen Kinder als auch keine eigene Eltern mehr.
Nun möchten unsere Mutter und unser Stiefvater das Erbe der Liegenschaft regeln und möglichst nur meine Schwester und mich als Erben für eben diese Liegenschaft einsetzen (zu vollen Anteilen).
Für den Fall, dass dies durch unseren Stiefvater testamentarisch geregelt ist, haben dessen Halbschwestern trotzdem einen erbrechtlichen Anspruch auf einen etwaigen Pflichtanteil?
Ist die Situation eventuell durch einen vorzeitigen Todesfall unserer Mutter beeinflusst und erst späterem Ableben unseres Stiefvaters?
Vielen Dank im Voraus
Frage Erbrecht (Pflichtanteile Stiefvater, etc)
Re: Frage Erbrecht (Pflichtanteile Stiefvater, etc)
Zunächst einmal gilt in dem Fall der obere Teil folgenden Beitrages:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=3&t=16772#p39977
Demnach würden die Halbschwestern Deines Stiefvaters nichts erben, solange eine Ehe aufrecht ist. Denn der Ehepartner Deiner Mutter würde nach der gesetzlichen Erbfolge die ganze Verlassenschaft (die Hälfte der Liegenschaft) erben und die Halbschwestern hätten keinen Anspruch auf einen Pflichtteil.
Stirbt Deine Mutter vorher, würde je ein Drittel ihres Hälfte-Anteils der Liegenschaft an den Partner, Deiner Schwester und Dich wandern. Verstirbt er danach, dürften seine 4 Halbschwestern zwei Drittel der Liegenschaft unter sich ausmachen, wenn ich mich nicht gar täusche.
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=3&t=16772#p39977
Demnach würden die Halbschwestern Deines Stiefvaters nichts erben, solange eine Ehe aufrecht ist. Denn der Ehepartner Deiner Mutter würde nach der gesetzlichen Erbfolge die ganze Verlassenschaft (die Hälfte der Liegenschaft) erben und die Halbschwestern hätten keinen Anspruch auf einen Pflichtteil.
Stirbt Deine Mutter vorher, würde je ein Drittel ihres Hälfte-Anteils der Liegenschaft an den Partner, Deiner Schwester und Dich wandern. Verstirbt er danach, dürften seine 4 Halbschwestern zwei Drittel der Liegenschaft unter sich ausmachen, wenn ich mich nicht gar täusche.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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