Monatsbeitrag zahlen 4 Familienmitglieder
Verfasst: 05.04.2024, 13:47
Hallo, ich habe eine Verständnisfrage. Also nehmen wir mal an, dass sich 4 Familienmitglieder (Geschwister, Volljähriger ≠ Elternteil!) für einen Sport anmelden und Monatsbeiträge bezahlen müssen. Laut den Gesetzen gilt folgendes:
1. Grundlage der Beitragsordnung
ist § 6 der Satzung des Vereins. Danach gilt:
1. Der Verein erhebt Mitgliederbeiträge. Er kann zudem Aufnahmegebühren, Sonderbeiträge und Umlagen festsetzen. Die Beiträge können vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich entrichtet werden.
2. Die Höhe der Mitgliederbeiträge, Sonderbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.
3. Der Vorstand kann in begründeten Fällen Beiträge, Gebühren und Umlagen ermäßigen, befristen oder ganz erlassen.
2. Aufnahmegebühren
Von jedem Mitglied wird eine Aufnahmegebühr in Höhe von zwei Monatsbeiträgen (ohne Sonderbeiträge) erhoben. Die Aufnahmegebühr wird mit der ersten Beitragsforderung erhoben. Von Mitgliedern, die ausschließlich Kursangebote wahrnehmen, wird keine Aufnahmegebühr erhoben.
3. Mitgliederbeiträge
a. Grundbeiträge
Als monatlicher Mitgliederbeitrag wird festgelegt:
▪ für Mitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 7,- €
▪ für Mitglieder ab 18 Jahre 9,- € *)
b. Sonderregelungen
Jedes neue Mitglied wird für die ersten zwei Monate seiner Mitgliedschaft beitragsfrei gestellt, wobei die Beitragsfreistellung erstmals für den im Aufnahmeantrag genannten Beitrittsmonat wirksam wird. Kündigt ein Mitglied innerhalb dieser ersten zwei Monate, so ist dies ausnahmsweise ohne Einhaltung der satzungsgemäßen Frist zum Ende des beitragsfreien Zweimonatszeitraums möglich. In diesem Falle entstehen dem Mitglied keine Kosten. Diese Sonderregelung gilt nicht für Kursteilnehmer sowie für Teilnehmer an den Regelangeboten Schwimmen, ZUMBA®, STRONG by Zumba®, Tai Chi Chuan und Kampfsportangebote; die Erhebung von Kursgebühren und Sonderbeiträgen ist von dieser Regelung nicht betroffen.
Bei Familien, die drei oder mehr Kinder im Verein als Mitglieder angemeldet haben, werden nur für zwei Kinder Mitgliederbeiträge erhoben.
Erwachsene Mitglieder, die ausschließlich Angebote im Bereich des Eltern-Kind-Turnens wahrnehmen, bezahlen den halben Erwachsenenbeitrag. Für die Kinder ist der Grundbeitrag in Höhe von 7,- €/Monat zu entrichten.
Von Mitgliedern, die ausschließlich Kursangebote (Wellness-, Präventions- oder Rehabilitationssport) wahrnehmen, wird kein Mitgliederbeitrag erhoben.
Gemäß Artikel 3. Mitgliedsbeiträge a) muss ein Volljähriger 9€ monatlich zahlen. Gemäß Art. 3. Mitgliedsbeiträge b) Sonderregelungen werden bei Familien mit drei oder mehr Kindern im Verein nur für 2 Kinder Mitgliederbeiträge erhoben. Der Volljährige muss hierbei natürlich alleine die 9€ zahlen, aber ist es nicht hier aufgrund der Sonderregelung so, dass gemäß der Sonderregelung für Familien mit drei oder mehr Kindern im Verein nur für zwei Kinder Mitgliedsbeiträge erhoben werden und da der volljährige Teilnehmer als Familienmitglied betrachtet wird, fallen für ihn keine zusätzlichen Beiträge an? In diesem Fall zahlt man also nur für den volljährigen Teilnehmer und ein minderjähriges Kind, oder nicht? Konkret:
Für den volljährigen Teilnehmer beträgt der monatliche Beitrag 9,- €.
Für ein minderjähriges Kind beträgt der monatliche Beitrag ebenfalls 7,- €.
Somit beträgt der Gesamtbeitrag für die vier Familienmitglieder:
9€ + 7€ = 16€
Der Gesamtbeitrag beläufe sich somit auf 16,- € pro Monat, oder nicht? Oder ist das so, dass man trotzdem für die 2 Kinder zahlen muss plus den Volljährigen?
1. Grundlage der Beitragsordnung
ist § 6 der Satzung des Vereins. Danach gilt:
1. Der Verein erhebt Mitgliederbeiträge. Er kann zudem Aufnahmegebühren, Sonderbeiträge und Umlagen festsetzen. Die Beiträge können vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich entrichtet werden.
2. Die Höhe der Mitgliederbeiträge, Sonderbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.
3. Der Vorstand kann in begründeten Fällen Beiträge, Gebühren und Umlagen ermäßigen, befristen oder ganz erlassen.
2. Aufnahmegebühren
Von jedem Mitglied wird eine Aufnahmegebühr in Höhe von zwei Monatsbeiträgen (ohne Sonderbeiträge) erhoben. Die Aufnahmegebühr wird mit der ersten Beitragsforderung erhoben. Von Mitgliedern, die ausschließlich Kursangebote wahrnehmen, wird keine Aufnahmegebühr erhoben.
3. Mitgliederbeiträge
a. Grundbeiträge
Als monatlicher Mitgliederbeitrag wird festgelegt:
▪ für Mitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 7,- €
▪ für Mitglieder ab 18 Jahre 9,- € *)
b. Sonderregelungen
Jedes neue Mitglied wird für die ersten zwei Monate seiner Mitgliedschaft beitragsfrei gestellt, wobei die Beitragsfreistellung erstmals für den im Aufnahmeantrag genannten Beitrittsmonat wirksam wird. Kündigt ein Mitglied innerhalb dieser ersten zwei Monate, so ist dies ausnahmsweise ohne Einhaltung der satzungsgemäßen Frist zum Ende des beitragsfreien Zweimonatszeitraums möglich. In diesem Falle entstehen dem Mitglied keine Kosten. Diese Sonderregelung gilt nicht für Kursteilnehmer sowie für Teilnehmer an den Regelangeboten Schwimmen, ZUMBA®, STRONG by Zumba®, Tai Chi Chuan und Kampfsportangebote; die Erhebung von Kursgebühren und Sonderbeiträgen ist von dieser Regelung nicht betroffen.
Bei Familien, die drei oder mehr Kinder im Verein als Mitglieder angemeldet haben, werden nur für zwei Kinder Mitgliederbeiträge erhoben.
Erwachsene Mitglieder, die ausschließlich Angebote im Bereich des Eltern-Kind-Turnens wahrnehmen, bezahlen den halben Erwachsenenbeitrag. Für die Kinder ist der Grundbeitrag in Höhe von 7,- €/Monat zu entrichten.
Von Mitgliedern, die ausschließlich Kursangebote (Wellness-, Präventions- oder Rehabilitationssport) wahrnehmen, wird kein Mitgliederbeitrag erhoben.
Gemäß Artikel 3. Mitgliedsbeiträge a) muss ein Volljähriger 9€ monatlich zahlen. Gemäß Art. 3. Mitgliedsbeiträge b) Sonderregelungen werden bei Familien mit drei oder mehr Kindern im Verein nur für 2 Kinder Mitgliederbeiträge erhoben. Der Volljährige muss hierbei natürlich alleine die 9€ zahlen, aber ist es nicht hier aufgrund der Sonderregelung so, dass gemäß der Sonderregelung für Familien mit drei oder mehr Kindern im Verein nur für zwei Kinder Mitgliedsbeiträge erhoben werden und da der volljährige Teilnehmer als Familienmitglied betrachtet wird, fallen für ihn keine zusätzlichen Beiträge an? In diesem Fall zahlt man also nur für den volljährigen Teilnehmer und ein minderjähriges Kind, oder nicht? Konkret:
Für den volljährigen Teilnehmer beträgt der monatliche Beitrag 9,- €.
Für ein minderjähriges Kind beträgt der monatliche Beitrag ebenfalls 7,- €.
Somit beträgt der Gesamtbeitrag für die vier Familienmitglieder:
9€ + 7€ = 16€
Der Gesamtbeitrag beläufe sich somit auf 16,- € pro Monat, oder nicht? Oder ist das so, dass man trotzdem für die 2 Kinder zahlen muss plus den Volljährigen?