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Tonaufnahmen bei Gemeinderatssitzung als Zuhörer
Verfasst: 04.04.2024, 21:57
von Schlaumi99
Laut der Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung - K-AGO § 36 bedarf die Verwendung von Film- oder Tonbandgeräten einer Gemeinderatssitzung der Genehmigung des Gemeinderates.
In Wikipedia wird ein Tonbandgerät wie folgt definiert: Ein Tonbandgerät ist ein Elektrogerät, das die Funktionen eines Audiorekorders und eines Wiedergabegeräts kombiniert und zur analogen Tonaufzeichnung auf Tonbandmaterial dient.
Daher meine Frage: Sind die Tonaufnahmen einer öffentlichen Gemeinderatssitzung mit einem digitalen Diktiergerät dann erlaubt?
Re: Tonaufnahmen bei Gemeinderatssitzung als Zuhörer
Verfasst: 05.04.2024, 00:19
von alles2
Naja, so pingelig braucht man da auch nicht sein, zumal es § 36 Abs.4 K-AGO seit 1998 gibt und seither keiner auf die Idee gekommen sein mag, die Wortfolge auf die heutige Zeit anzupassen (z.B. allgemein Aufnahmegerät). Gibt man beispielsweise auf Amazon "Tonbandgerät" ein, stößt man auch auf digitale Diktiergeräte. Wenn mich jemand fragt, ob ich ein "Tempo" habe, gebe ich ihm auch irgendein Taschentuch, selbst wenn es ein anderes Fabrikat ist. Zudem sollte nichts zu gewinnen sein, sollten Aufnahmen analog erfolgen und in weiterer Folge digitalisiert werden. Daher sehe ich es als Diskussion um des Kaisers Bart.
Re: Tonaufnahmen bei Gemeinderatssitzung als Zuhörer
Verfasst: 15.04.2024, 09:57
von erminechar
Schlaumi99 hat geschrieben: ↑04.04.2024, 21:57
Laut der Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung - K-AGO § 36 bedarf die Verwendung von Film- oder Tonbandgeräten einer Gemeinderatssitzung der Genehmigung des Gemeinderates.
In Wikipedia wird ein Tonbandgerät wie folgt definiert: Ein Tonbandgerät ist ein Elektrogerät, das die Funktionen eines Audiorekorders und eines Wiedergabegeräts kombiniert und zur analogen Tonaufzeichnung auf Tonbandmaterial dient.
Daher meine Frage: Sind die Tonaufnahmen einer öffentlichen Gemeinderatssitzung mit einem digitalen Diktiergerät dann erlaubt?
Ich denke, diese Frage hängt auch von den Regelungen dieser Sitzung ab